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DIE BAUHÜTTEN UND WERKMAURERLOGEN IN ENGLAND. 109
Königin, kurz ein angesehener Mann. Der eigentliche Leiter
der Zunft hieß Deacon oder Master-man, d. h. Zunftmeister;
neben ihm gab es noch einen von der Zunft erwählten Warden,
der im Namen der städtischen Behörden die Löhne anzusetzen
hatte; in den ländlichen Bezirken versahen mit königlicher
Vollmacht die Barone dieses Amt. So wurde 1590 der Laird
of Udaught zum Aufseher und Richter (Warden and Justice)
über die Maurer in Aberdeen, Banff und Kincardine ernannt.
Der genannte Oberaufseher William Schaw erließ 1598 und
1599 zwei Urkunden;1 die erste enthält in 22 Artikeln allgemeine
Verordnungen für alle Meister = Maurer des Königreichs
, die zweite in 13 Artikeln besondere Bestimmungen für
die Loge in Kilwinning, Urkunden, deren Inhalt durchaus den
Ordnungen anderer Gewerbe konform ist. Eine dritte von
W. Schaw ausgefertigte Urkunde (um 1600/1601) ernennt die
Lords von Rosling zu Schirmherren und Richtern der Maurer.
Wir wissen, daß den Zünften auch Leute angehörten, die
das betreffende Handwerk nicht betrieben. So finden wir auch
in den Schottischen Logen Angehörige anderer Gewerbe und
Männer aller möglichen Gesellschaftsklassen, so z. B. unterschrieb
1600 der Lord von Auchinleck als Mitglied der Loge von Edinburg
das Protokoll. Sie zahlten wie die Handwerksmeister ein Eintrittsgeld
, ferner die regelmäßigen Beiträge und Strafgelder, die zuweilen
für die Gentleman masons, d. h. die Herren-Maurer,
höher waren als für die wirklichen Werkmaurer. Im übrigen
schlössen sich diese Herren-Maurer ganz den Gebräuchen der
Logen an und setzten wie die Werkmaurer ihre Marke oder
Kennzeichen neben ihren Namen. Es waren keine Geheimnisse,
die solche Höhergestellte zum Eintritt in die Loge lockten,
sondern menschenfreundliche Gesinnung veranlaßte sie den
Vereinigungen einfacher Handwerker beizuwohnen und deren
Kassen zum Zwecke wohltätiger Nächstenliebe zu füllen, derselbe
Geist christlicher Gesinnung, der im Mittelalter die Gilden
1 Übersetzt in B Z C. 1889, 39 ff.
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