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DIE BAUHÜTTEN UND WERKMAURERLOGEN IN ENGLAND. 133

als Schutzpatron, die schottischen Johannes den Evangelisten.
Der Dichter wollte eben seinen Bauleuten hohe Vorbilder der
Treue und Standhaftigkeit im Glauben vor die Augen stellen,
wie er ja überall mit Wärme Frömmigkeit und Gottesverehrung
empfiehlt.

Seinen Zweck scheint das Gedicht nicht erreicht zu haben,
denn es fand weder Nachahmung noch Verbreitung, um so
mehr dagegen die Cooke-Handschrift. Diese besteht aus zwei
scharf geschiedenen Teilen: einer Geschichte der Maurerei, etwa
am Anfange des 15. Jahrhunderts geschrieben; diesem ersten
Teil hängte der Verfasser ein „Buch der Pflichten" an, das
noch aus dem 14. Jahrhundert stammt. Der Verfasser dieser
Handschrift war ebenfalls ein Geistlicher, der der lateinischen
und französischen Sprache kundig war und über eine gewisse
Gelehrsamkeit verfügte, denn er zitiert außer der Bibel noch
andere Bücher wie den „Meister der Geschichte Petrus Com-
estor, die Etymologien des Isidors, eine Schrift Bedas, sowie eine
des Methodius, das Polychronicon des Ranulphus Higden, die
Geschichte Euklids, alte Bücher der Maurerei" und verschiedene
Chroniken. Möglicherweise war er wie der Verfasser des Halli-
wells-Gedicht Aufseher einer Bauhütte und wie jener wollte er
die seiner Leitung unterstellten Bauleute belehren und zur treuen
Pflichterfüllung aufmuntern. Vielleicht verlockte ihn persönliche
Liebhaberei für geschichtliche Studien zur weitern Ausführung
der Geschichte der Maurerei, aber er verband damit einen
pädagogischen Zweck, indem er den Bauleuten durch Hinweis
auf das hohe Alter ihrer Kunst eine höherere und ernstere Auffassung
derselben einzuflößen bestrebt war; dadurch möchte er
sie ermuntern, sich der Zugehörigkeit zu einer so alten und
ehrwürdigen Kunst würdig zu machen. Diesen Gedanken spricht
auch der Wappenbrief aus, der 1472 der Maurerzunft durch den
Wappenkönig Wilhelm Hawkeslowe erteilt wurde. Als Gegenleistung
für die Wappenerteilung wird hier gefordert, daß die
Maurerzunft sich eines feinen und vornehmen Benehmens befleißige.1

1 Begemann 1. c. 252 f.


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