http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/boos1906/0140
134
FÜNFTES KAPITEL.
Diese Cooke - Handschrift hat dann später mannigfache Umarbeitungen
erfahren, diente indeß als Grundform der späteren Verfassungen
des 16. und 17. Jahrhunderts. Alle diese Handschriften
der „Verfassungen" der alten Maurer vom 14. Jahrhundert bis
zum Konstitutionenbuch Andersons bilden eine fortlaufende Kette,
welche die neue Londoner Großloge mit den alten Werkmaurerlogen
verbindet. Ja, in manchen Werkmaurerlogen waren die
alten Verfassungen bis Ende des 18. Jahrhunderts im Gebrauch.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/boos1906/0140