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SECHSTES KAPITEL.

der maßgebenden Brüder in der Großloge entsprochen haben
müssen, beweisen die Pflichten im Konstitutionenbuch von 1723.

Aber die Großloge von London hat in keiner Weise dieses
Ideal zu verwirklichen versucht, indem, wie die Protokolle beweisen
, ihrer Tätigkeit jeder höhere Schwung und ideales
Streben mangelte. Leider sind wir über die Gründimg der Groß-
löge in London ungenügend unterrichtet, da die Protokolle der
neuen Großloge erst mit dem 24. Juni 1723 beginnen. Wir
besitzen zwar über ihre Anfänge den Bericht von Anderson in
der zweiten Auflage seines Konstitutionenbuchs von 1738, aber
die ganze Art seiner Geschichtschreibung hat vor dem strengen
Richterstuhl der Kritik nicht Stand gehalten; und ebenso unzuverlässig
erweist sich das einst berühmte Buch von William
Preston, Illustrations of Masönry, London 1772, das zahlreiche
Auflagen und Übersetzungen erlebte. Die einzige brauchbare
Geschichte hat uns Robert Freke Gould geschenkt; The History
of Freemasonry, 1882—87 in sechs Bänden. Wenn man früher
Desaguliers und Anderson für die eigentlichen Begründer und
Leiter der Großloge gehalten hat, die der Maurerei einen neuen
belebenden Geist eingehaucht hätten, so erweisen sich diese
Behauptungen als hinfällig,1 denn ersterer ist kaum vor 1719
in die Loge aufgenommen worden und letzterer erst 1721 einer
der Londoner Logen beigetreten. Anderson hat nie besonderen
Eifer als Maurer gezeigt und die Versammlungen der Großloge
von 1724 bis 1731 nie besucht und von da an bis zu seinem
Tode nur selten, eine hervorragende Tätigkeit in der Großloge
hat er nicht geübt, obschon er dem angesehenen gelehrten
Stande angehörte, indem er Doktor der Theologie und Magister
der Philosophie, sowie Prediger an der Kirche der schottischen
Presbyterianer war. Sein einziges Verdienst um die Freimaurerei
hat er sich durch seine Ausgabe des Konstitutionenbuchs 1723

1 Die wildeste Phantasie entwickelt wiederum L. Keller, Graf Albrecht,
Wolfgang von Schauenburg-Lippe und die Anfänge des Maurerbundes in
England, Holland und Deutschland. Berlin 1901 p. 15 ff. (Vorträge und
Aufsätze aus der Gomenius-Gesellschaft. IX. Jahrgang, 3 Stück)


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