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SECHSTES KAPITEL.
Konstitutionenbuchs 1738 von ihm erzählt, ist höchst unglaubwürdig
und ebenso die Behauptung Lyons,1 Desaguliers habe
die neuen Rituale für die Großloge von London bearbeitet und
diese bei Gelegenheit eines Besuches 1721 in der „Loge Marienkapelle
" in Edinburg vorgeführt.2 Gewiß um 1721 und 1722
hat er sich eifrig an den Logenarbeiten beteiligt, aber weder
früher noch später einen organisatorischen Einfluß geübt. Viel
eher kann man einen solchen dem Georg Payne, Esquire, zuschreiben
. Er war von 1718—1719 und von 1720—1721 Großmeister
, mußte sich dann später, als adelige Herren der Großloge
beigetreten waren, mit der Stellung eines jüngern Großaufsehers
(1724) begnügen. Er besaß eine alte Handschrift der
Werkmaurerverfassung (die Cooke-Handschrift s. o. p. 133), die
er am Jahresfest 24. Juni 1721 vorzeigte. Wiederum erweist
sich die Erzählung Andersons in seiner zweiten Ausgabe von
1738 über diese Dinge gegenüber dem Bericht eines Augenzeugen
Dr. Stukeley als unzuverlässig. In diesem Tagebuch
heißt es unterm 24. Juni:8 „Die Maurer hatten ein Mittagessen
in der Buchhändlerhalle, gegenwärtig waren: der Herzog von
Montague, Lord Herbert, Lord Stanhope etc. Dr. Desaguliers
hielt eine Ansprache. Der Großmeister Payne zeigte eine alte
Handschrift der Verfassung vor, die er im Westen Englands bekam
, 500 Jahre alt. Er verlas eine neue Reihe von Artikeln,
die beobachtet werden sollten." Diese Notiz, daß Payne einen
Entwurf der Artikel der Loge vorgelesen habe, wird durch die
Vorbemerkungen zu den „Allgemeinen Verordnungen" im Konstitutionenbuch
von 1723 bestätigt. Anderson ließ sich vom
neuernannten Großmeister Montague den Auftrag erteilen, den
am 24. Juni 1724 genehmigten Entwurf Payne's nochmals mit
den alten Urkunden der Werkmeister zu vergleichen und die
endgiltige Redaktion des Buches festzustellen.4
1 Hiatory of the Lodge of Edinbourgh. 1873.
2 ßegemann in B Z C. 1889, 73 Anmerkung.
3 Gould 1. c. IV, 284 f.
4 Begetnann in B Z C. 1891, 274 ff.
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