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SECHSTES KAPITEL.
ging es lange, bis die Kasse einen namhaften Betrag erreichte
und Bittsteller um Unterstützung befriedigen konnte. Als 1799
das Parlament ein Gesetz vorbereitete, wonach alle Gesellschaften,
die einen gesetzlich nicht zulässigen Eid verlangten, für ungesetzliche
Vereinigungen erklärt werden sollten, brachten es die
Großmeister der Großloge von London (der „Neueren") und der
„Alten" dahin, daß zu Gunsten der Freimaurerlogen eine Ausnahme
gemacht werden sollte, weil ihre Versammlungen besonders
„wohltätigen Zwecken" dienten. Aber die Festessen waren doch
immer die Hauptsache; dabei fanden öffentliche Umzüge mit
Musik statt. Weil aber diese in den Zeitungen verspottet wurden,
«o verbot die Großloge am 3. April 1747 diese Prozessionen»
und am 29. November 1754 untersagte sie die Teilnahme an
Leichenbegängnissen in maurerischer Bekleidung ohne besondere
Erlaubnis. Von besonderer Wichtigkeit war der Bau einer
eigenen Halle, da man bisher genötigt gewesen war, die Versammlungen
in Wirtshäusern abzuhalten, was zu allerlei Unzukömmlichkeiten
führte; konnte man doch in den Straßen von
London an Wirtshäusern Affichen lesen: „Hier werden Freimaurer
gemacht." 1768 wurde eine Hallenkasse gegründet, zum Bau
«einer Maurerhalle, und am 1. Mai 1775 der Grundstein zur Halle
gelegt, und diese am 23. Mai 1776 unter großartigen Feierlichkeiten
„der Maurerei, der Tugend, der allgemeinen Nächstenliebe
und Wohltätigkeit" geweiht.
Es gereichte der Maurerei zur besonderen Ehre, daß bereits
seit 1721 Männer des höchsten Adels sich als Genossen hatten
aufnehmen lassen, so schon vor 1726 ein deutscher Fürst, Graf
Albrecht Wolfgang von Schaumburg-Lippe1 in der Loge zum
„KÖmer und Trauben" und durch dessen Vermittlung wurde sodann
1738 Friedrich der Große zu Braunscliweig zum Freimaurer
gemacht und dadurch die Freimaurerei auch in Deutschland
1 L. Keller, Graf Albrecht von Schaumburg-Lippe und die Anfänge des
Maurerbundes in England, Holland und Deutschland. Berlin 1901, voller
unbewiesener Behauptungen.
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