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DIE ENTSTEHUNG DER GROSSLOGE IN ENGLAND. 157
entdecken vorgebe und auch in die Zeitungen aufgenommen
worden sei z. B. am 15. August in das Daily Journal. Es
handelte sich um einen Katechismus. Ferner erschien am 20. Okt.
1730 (laut Zeitungsnachrichten) Samuel Prichards Masonry Dis-
sected (zergliederte Maurerei).1 Diese Verräterschrift erregte
außerordentliches Aufsehen, denn in kurzer Zeit wurden vier
Auflagen notwendig (die vierte am 18. November 1730), namentlich
deßhalb, weil der Herausgeber auf der Rückseite des Titelblattes
eine gerichtlich beglaubigte Erklärung abgab, daß das
Buch durchaus zuverlässig und echt sei. Der Text enthält die
drei Johannisgrade, und im Vorwort teilt er kurz die Zunftsage
mit. Der Verfasser ist gut unterrichtet, aber kein Freund der
neuen Maurerei, weil sie den Mitgliedern zu viel Kosten auferlege
. Er will daher durch seine Publikation leichtgläubige
Personen vom Eintritt in „eine so verderbliche Gesellschaft"
abhalten. Im Vorwort teilt er die Zunftsage in abgekürzter Form
mit. Der Ausdruck: »Freie und Angenommene Maurereitt ist
nach seiner Meinung erst in letzter Zeit d. h. seit dem Bestehen
der Großloge, gehört worden. „Konstituierte Logen" hätte man
früher nicht gekannt, sondern erst seit 1691 „als Lords und
Herzöge, Advokaten und Krämer und andere niedrige Geschäftsleute
, Pförtner nicht ausgeschlossen, zu diesen Geheimnissen
oder Nichtgeheimnissen zugelassen wurden," und zwar die ersteren
zu hohen Kosten, die letzteren für sechs oder sieben Schillinge,
wofür sie dann jenes Ehrenabzeichen erhielten, das, wie sie sich
ausdrücken, „älter und ehrenvoller ist, als Stern und Hosenbandu,
weil die Regeln der Freimaurerei von Adam her durch Tradition
fortgepflanzt sein sollen, was zu entscheiden der Verfasser dem
aufrichtigen Leser überlassen will. In den späteren Auflagen
erwähnt Prichard im Vorwort die Gormogonen, die noch älter
sein wollen als Adam, und die Gesellschaft des Groß-Raihebar,
die aus ausgewählten Leuten bestände, deren Hauptgespräch
1 Deutsch nach der 5. Auflage, 1736, sodann in der deutschen Ausgabe
des Neuen Konstitutionenbuchs, Frankfurt 1741.
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