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SIEBENTES KAPITEL.

nicht dafür gilt; der Staatsmann, der Privatmann, der Adlige,
der Bürgerliche, jeder wird dort zugelassen, jeder kann dort
seine Rolle spielen. Das ist das Bewundernswerte, daß sich in
solcher Vermischung niemals Hochmut oder Gemeinheit findet.
Der hohe Adel erlaubt seinem Adel familiär zu sein; der Bürgerliche
nimmt dort eine gewisse Hochherzigkeit an; mit einem
Wort, wer in irgend einer Beziehung einen Vorzug hat, will
gern von dem Seinigen etwas aufgeben; so findet sich alles
im Gleichmaße etc." Und in der Apologie des Franc-Magons
par Procope: „Der Zweck unserer Baupläne geht dahin, die
Asträa wieder auferstehen zu lassen und die Menschen wieder
in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich zur Zeit der Rhea
befanden* Wir alle gehen noch wenig betretene Pfade. Wir
suchen zu bauen, und alle Gebäude sind entweder Gefängnisse
für das Laster oder Tempel für die Tugend/ 1 Ja, in der Schrift
Les Francs-Magons ecrases, Amsterdam (1746) wird die Einführung
der Gleichheit geradezu als der Zweck der Freimaurerei
bezeichnet. „Welches auch der Ursprung der Freimaurerei,
welches auch der Geist ihrer Errichtung gewesen sein mag-:
heute ist ihr ganzer Zweck, die Menschen zu der ursprünglichen
Gleichheit zurückzuführen und unter den Maurern durch Abschaffung
der Unterschiede, welche die Geburt, der Stand und
die Ämter unter uns erzeugt haben, das Band der Gemeinschaft
zu befestigen."

Aber auf etwas seltsame Weise erreichte man dieses Ziel.
Gentleman war in England der Titel eines Bruders, der nicht
zum Handwerk gehörte. Dafür gebrauchte man in Frankreich
das Wort Gentilhomme. L'Ordre trahi sagt in einer Fußnote:2
„Mag man Edelmann sein oder nicht, man wird immer als ein
solcher unter den Freimaurern angekündigt. Die Eigenschaft
als Bruder, die sie sich untereinander zuschreiben, stellt sie alle

1 G. A. Schiffmann, Die Freimaurerei in Frankreich in der ersten
Hälfte des XVIII. Jahrhunderts. Leipzig 1881 p. 57 ff.

2 p. 34.


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