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SIEBENTES KAPITEL.
Autorität des Papstes anerkennt, kann nun und nimmermehr
ein echter Freimaurer sein, so wenig als ein orthodoxer Jude.
Diese Verfolgungen von Seiten der Päpste, denen sich bald
andere Fürsten anschlössen, haben dieser Gesellschaft eine Bedeutung
gegeben, die weit über die Harmlosigkeit ihres Zweckes
ging. Das Parlament in Paris, welches mit der Kirche auf dem
gespanntesten Fuße lebte und den Übergriffen derselben scharf
entgegentrat, verweigerte die Registrierung der Bulle Clemens XII.
Die Geistlichen selbst ließen sich nicht abhalten der Loge beizutreten
. Viel gefährlicher als die Feindschaft der Kirche war
die Feindschaft der Damen, denn diese besaßen damals in Frank-
reich eine ungeheure Macht. „Die Damen", sagt Taine, „sind
damals Königinnen; und im Salon haben sie ein Recht zu sein."
„Jede Frau," erzählt Oberst Forsyth in Stendhals Rom, Neapel
und Florenz, „die dem Herzog von Choiseul liebenswürdig erschien
und die seiner Schwägerin, der Herzogin von Gramont gefiel,
konnte sicher sein, über alle beliebigen Obersten- oder Generalstellen
verfügen zu dürfen. Selbst in den Augen der Greise
und Geistlichen besaßen die Frauen Wichtigkeit; sie waren in
erstaunlichem Grade mit dem Gange der öffentlichen Angelegenheiten
vertraut, und kannten genau die Charaktere und Gewohnheiten
der Minister und Freunde des Königs."
Die Frauen von einem Zirkel ausschließen war ein unver-
zeihbares Verbrechen. Begreiflicherweise wurden die Logen, in
der die Damen keinen Zutritt hatten, viel besprochen und man
sagte ihnen die schimpflichsten Dinge nach. Daher sahen sich
die Verteidiger und Lobredner der Freimaurerei genötigt, auf
diese Vorwürfe einzugehen und sie zu widerlegen. Im Discours
von Ramsay schildert der Verfasser die Entartung der heidnischen
Mysterien. „Der Quell dieses Verderbens lag in der Zulassung
von Personen beiderlei Geschlechts bei den nächtlichen Zusammenkünften
, im Gegensatz zu der ursprünglichen Einrichtung.
9. Nov. 1846, 20. April 1849, 9. Dez. 1854, 8. Dez. 1864, 25. Sept. 1865.
Multiplices inter; 21. Nov. 1873; Leo XIII. 20. April 1884 Humanum genus
vgl. W. Smitt, Katechismus der Freimaurerei, Leipzig 1891 p. 59 ff.
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