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DIE FREIMAUREREI IN FRANKREICH,
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der Großorient von Frankreich, sich diesem heillosen Unfug entgegengestemmt
hätte, erkannte er vielmehr durch Beschluß vom
11. Juni 1774 die Adoptionsmaurerei an. Diese Adoptionslogen
hatten entweder vier oder acht oder auch zehn Grade und der
Tempel hieß Eden. Keine schwangere oder kranke Frau oder
Mädchen oder eine solche unter 18 Jahren sollten zugelassen
werden, und die Statuten verlangten von ihr einen guten Ruf
und reine Sitten, allein an diese Vorschrift hielt man sich nicht.
Die Herren wollten sich eben vergnügen, gleichviel mit wem.
Wohl widmete man die Sitzungen der Adoptionslogen dem Werke
christlicher Wohltätigkeit, indessen die Hauptsache waren doch
die Bälle und andere verschiedene Festlichkeiten, und schließlich
wurde man auch dieses Spiels am Ende des 18. Jahrhunderts
müde.
Begreiflicherweise riefen diese Verirrungen der Freimaurerei
viele Angriffe hervor, auf welche die Antworten nicht ausblieben.
Eine der wichtigsten apologetischen Schriften ist die 1738 in
Dublin erschienene: Relation apologique et historique de la Soci6t6
des Franc-Magons par J. G. D. M. F. M., die früher mit Unrecht
dem A. M. Ramsay zugeschrieben worden ist.1 Sie wurde in
Rom öffentlich durch den Henker verbrannt und zwar wegen
ihres pantheistischen Inhalts, der viel Verwandtschaft mit dem
Ideenkreis Tolands hat Sie berührt sich zugleich mit Rosen-
kreuzerischen Gedanken. Die Großloge von England legte das
Hauptgewicht auf die Pflege der Nächstenliebe. Das genügte
dem Verfasser der Relation nicht, sowenig wie dem Ramsay,2
der in seiner berühmten Rede als Aufgabe der Freimaurerei
die Bearbeitung eines Universallexikons hinstellt, gleichsam die
Schaffung einer Universal-Bibliothek alles Schönen, Großen,
Lichtvollen, Gründlichen und Nützlichen in allen Wissenschaften
und in allen edlen Künsten. „Alle Dinge," heißt es in der
Relation, „machen im Weltall nur Eins und dies Eine ist Alles
1 Schiffmann, A. M. Rameay p. 13 ff. Kloß deutet diese Buchstaben:
J. G. Doktor Medicinae Franc-Macons.
3 Über ihn siehe 8. Kapitel.
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