Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/boos1906/0221
DIE ENTARTUNG DER FREIMAUREREI IM 18. JAHRHUNDERT, 215

Schilderung der Freimaurerei und das wahre Portrait eines Freimaurers
zu entwerfen. Eine der edelsten Tugenden der Freimaurer
und zugleich die unschuldige Ursache so vieler Verfolgungen
ist die Verschwiegenheit, deren moralischen Wert der
Autor mit Beispielen aus dem klassischen Altertum belegt. Auch
in Staatsgeschäften sei die Tugend der Verschwiegenheit unerläßlich
. Die Freimaurer seien in einer großen Anzahl von
Staaten wohl gelitten und viele hochangesehene Fürsten gehörten
dem Orden an. Der Orden enthalte nichts, was der Religion
oder den Pflichten des Bürgers gegen den Staat zuwiderlaufe.
Die irrige Meinung der Menge, die sich unter einem Freimaurer
ein schreckliches Ungeheuer vorstelle, sollte doch endlich verschwinden
. Auch über die Mysterien und Geheimnisse herrschen
viele Vorurteile. Wer sich dafür interessiere, könne ja sich
beim Orden anmelden. Ein Mann von erprobter Redlichkeit
wird nicht vergeblich anklopfen. Aber auf anderm Wege könne
man keinen Aufschluß erhalten.

Als Antwort darauf erschien das Buch, betitelt: Lettre k
l'auteur d'un ouvrage intituM: Le F. M. dans la republique,
dans lequel on examine, si l'auteur est fonde ä se plaindre de
l'ordonnance de la Republique de Berne contre le dit Ordre,
o. 0. 1747. 142 Seiten. Alle die bekannten und bis auf den
heutigen Tag wiederholten Gemeinplätze und Anklagen gegen
die Freimaurerei kommen hier schon vor. Der Verfasser beruft
sich zur Rechtfertigung des Vorgehens der Beraer Regierung
auf eine Ordonanz vom Jahre 1567, die 1703 bestätigt worden
ist, welche alle Gesellschaften ohne jede Ausnahme verbiete.
Denn solche Vereine widersprächen der fundamentalen Konstitution
des Staates. Sodann werden die Argumente Steinheils
Punkt für Punkt einer scharfen Kritik unterworfen. Die Wahrheit
scheue das Licht nicht, und Redlichkeit in Absicht und
Tat habe nicht nötig, sich hinter verschlossenen Türen und
unter geheimnisvollen Bildern zu verkriechen. Namentlich in
Republiken seien solche geheime Gesellschaften viel gefährlicher
als in Monarchien, weil in diesen Staaten die Macht und Gewalt


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/boos1906/0221