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ACHTES KAPITEL.
der Regierung fester, schneller und gegen jede Gefahr gerüsteter
sei, als in jenen. Niemals können Freistaaten zugeben, daß
ihre Bürger neben dem Eide, den sie dem Vaterlande geschworen,
noch einen andern Eid leisten, der sie einer geheimen Gesellschaft
unterwerfe. Auch lehre die Erfahrung, welchen Einfluß
geheime Gesellschaften in Freistaaten bei Besetzungen der Staatsämter
und durch ausschließliche Beförderung ihrer Mitglieder
ausüben. Billig sei es, daß der Staat alle öffentlichen Verbindungen
zu wohltätigen Zwecken nicht nur dulde, sondern
ehre und schütze, aber ebenso billig sei es, daß jeder, der das
Licht scheue, ans Licht gezogen oder aus dem Kreise des öffentlichen
Gemeinwesens fortgewiesen werde.
Aber schon vorher hatte ein angesehener Gelehrter sich der
Freimaurerei gegen ihre Verläumder warm angenommen, Johann
Joachim Schwabe, der dem Gottsched'schen Kreise angehörte
und Mitglied der Leipziger Deutschen Gesellschaft war.1 Er
publizierte 1738 anonym bei B. Christoph Breitkopf in Leipzig
eine Wochenschrift „Der Freymäurer", die es freilich nur auf
einen Jahrgang brachte, weil die Zahl der Freimaurer in Deutschland
damals noch zu klein für ein solches Unternehmen war.
Diese Zeitschrift war für ein weiteres Publikum bestimmt, aber
durchaus vom freimaurerischen Geist durchtränkt2 und von dem
Bestreben beseelt, die Freimaurerei gegen ihre Widersacher zu
verteidigen. Auf die Frage: „Was muß der Freimaurer für ein
Mann sein?" antwortet Schwabe: „Er bemüht sich die Pflichten
zu erfüllen, die ihm die Gesetze der Natur vorschreiben. Er
bestrebt sich stets ein treuer Untertan seiner Obrigkeit zu sein;3
er beugt sich vor keiner vergoldeten Kutsche . . . Der Arme
und Niedrige ist ihm angenehm, wenn er Wissenschaft und
1 L. Keller, Die Deutschen Gesellschaften des 18. Jahrhunderts und die
moralischen Wochenschriften. Berlin 1900.
* Wie der Verfasser des Artikels „Presse" im Allgemeinen Handbuch
der Freimaurerei; 3. Auflage II, 185 behaupten kann, die erste freimaurer.
Zeitschrift enthalte nichts von Freimaurerei, ist mir unbegreiflich.
8 Siehe die alten Pflichten L, 11.
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