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ACHTES KAPITEL.
und das goldene Zeitalter herbeizuführen, der Orden der
Illurainaten, und dieser Versuch führte zu einer Verfolgung
der Geheimbünde und in Folge davon zu einer Einkehr der
besseren Elemente in sich selbst.
Die Freimaurerei ist recht eigentlich ein Produkt des protestantischen
Geistes. Darum eben hat sie sich vornehmlich in
den protestantischen Ländern verbreiten und Wurzeln fassen
können, während sie in den katholischen Staaten von Anfang
an mit Mißtrauen angesehen, überwacht oder gar verboten wurde.
In Deutschland haben einzelne Regierungen wohl hie und da
den Versuch gemacht, die Logen zu unterdrücken, aber diese
Verbote waren nur zeitweilig und mehr gegen das Vereinswesen
überhaupt gerichtet. In Österreich und Bayern hingegen wurden
alle geheimen Gesellschaften unterdrückt und verboten, und sie
unterliegen bis auf heute gewissen Einschränkungen. Diese von
der Natur so reichgesegneten Gebiete, die einst zur Zeit der
Blüte des Kaisertums dem Deutschen Volke eine große Anzahl
der bedeutendsten Dichter und Künstler geschenkt haben, waren
der Deutschen Kultur seit der Gegenreformation völlig entfremdet
worden, weil die Jesuiten die Regierung in die Hände
bekamen. Die Siege Friedrichs des Großen über Österreich
führten auch für letzteres eine heilvolle Wendung herbei, denn
von diesem Moment an, begann eine Periode segensreicher
Beformen, und das Eindringen der protestantischen Literatur
in dieses allem geistigen Lebens fast ganz entfremdete Land.
Eine Reihe von hochgesinnten Männern, wie J. von Sonnenfels,
Gerhard van Swieten, T. Ph. Gebler, K. A. Freiherr Martini etc.
bahnten der Aufklärung auch in Osterreich den Weg. Die
meisten der genannten waren Freimaurer, so daß ein ultramontaner
Schriftsteller mit Fug und Recht sagen konnte: 1 „Die sogenannte
Aufklärung ist in Österreich vorzugsweise das Werk
der Freimaurer; indem die hohe Frau (Maria Theresia) dem
Bunde, welchem ihr kaiserlicher Gemahl angehört hat und bis zum
1 W. B., Beiträge zu einer Geschichte der Freim. in Österreich. Regens-
borg 1868 p. 18.
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