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DEE EINFLUSS DER FREIMAUEEREI AUF DIE GEISTIGE KULTUR* 329
Silben- und Bücherstudium, sondern Erkenntnis der Wahrheit
zur Gottseligkeit, also Sache, Geschäft, Übung. Die Sache der
Religion ist tätiges Werk des Lebens, ganz im Sinne Leasings,
dem die Tat alles war.
Laßt uns länger nicht einander nur erweichen,
Hier brauchts Tat.
„Der Gott, den ich in der Geschichte suchte, muß derselbe
sein, der er in der Natur ist, denn der Mensch ist nur ein
kleiner Teil des Ganzen, und seine Geschichte ist wie die
Geschichte eines Wurmes mit dem Gewebe, das er bewohnt,
innig verwebt; auch in ihm müssen also Naturgesetze gelten, die
im Wesen der Sache liegen und deren sich die Gottheit so wenig
überheben mag, daß sie eben in ihnen, die sie selbst gegründet,
sich in ihrer hohen Macht mit einer unwandelbaren weisen und
gütigen Schönheit offenbart/ „Die reine Christenreligion heißt
Gewissenhaftigkeit in allen menschlichen Pflichten, reine Menschengüte
und Großmut. Der Bosheit selbst unüberwindlich, der verachtenden
Schmach unbezwinglich, ist sie auf Selbstverleugnung
gebaut und wird in jeder Beziehung des Lebens nur durch diese
befestigt. Die Gottseligkeit selbst ist zu ihr nur ^Mittel, abei
das kräftigste Mittel, wie Christi Vorbild zeigt. Ob hierbei der
Name Christi litaneimäßig genannt werde, ist dem Erhöhten
gleichgiltig. Am Namen Christianer, der von den Griechen dem
Christenvolk als einer Sekte gegeben ward, liegt wenig; gehe
dieser unter oder bleibe. Wie nannte^sich Christus ? den Menschensohn
, d. h. einen reinen Menschen. Von Schlacken gereinigt,
kann seine Religion nichts anderes als die Religion reiner
Menschengüte, Menschenreligion heißen."
Herders Geist, der über den höchsten Problemen brütete,
verschmähte es nicht, sich wiederholt in das Studium freimaurerischer
Fragen zu versenken. Durch Leasings Gespräche
wurde er dazu von neuem angeregt. Als daher Friedrich Nicolai
1782 mit seiner Schrift über den Tempelorden und den Freimaurerbund
1 hervortrat, reizte es ihn ebenfalls, das Wort zu
1 Versuche über die Beschuldigungen, welche dem Tempelherrenorden
gemacht worden etc. Berlin und Stettin 1782.
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