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ZEHNTES KAPITEL.

Berlin und an andere Logenmeister ein Zirkularschreiben, in
dem er sich frei über sein Ziel1 äußerte. Mit Feßler, der im
Grunde genommen dasselbe erstrebte, konnte er sich am wenigsten
verständigen, denn beide Charaktere waren zu verschieden,
Schröder ein Protestant und Norddeutscher, Feßler ein Katholik
und Österreicher; bei ihm überwog die Phantasie, bei Schröder
der Verstand.2 Wir begegnen in ihrem Briefwechsel denselben
Vorwürfen, die noch heute sich Süd- und Norddeutsche machen.
Feßler wirft Schröder vor, er wolle „nicht nur alle höhern symbolischen
Grade, sondern auch alle geisterleuchtende und herzerwärmende
Initiationen abschaffen und alles durch die Hamburgische
Kaufmannskälte starr, kraft- und saftlos machen."3
Schröder dagegen nennt Feßler den gefährlichsten Irrlehrer.
„Sein mystisch-poetisches Reich Gottes, das durch die Frei-
maurerey erhalten wurde, ist ein Hirngespinnst, welches aber
die Aufhebung der ganzen Deutschen Maurerey veranlassen kann,
wenn es den Regierungen bekannt wird," und er beklagt den
Mangel an maurerischer Diskretion. Feßler hingegen will nichts
von einer Abhängigkeit von London wissen. „Wer im maurerischen
Lichte wandelt, der ist ein Maurer, Freyheit, Kenntnis
und Wärme sind die Losung meiner Partey. Was geht uns
London, was alle von dorther patentisierte Großmeister und
deren Konstitutions-Patente an?" Sein Urteil über Schröder ist
hart, indem er ihm Mangel an wissenschaftlicher Kenntnis, Tiefsinn
und Scharfsinn vorwirft. Besser war es bei dieser Divergenz
der. Meinungen, wenn jeder seines Weges ging. Schröder hatte
bei Feßler ein Englisches Manuskript gesehen, welches eben das
von ihm gesuchte alte Ritual enthielt. Dieses legte er nun
seiner Bearbeitung zu Grunde. Feßler versah die von Schröder
bearbeiteten Rituale mit Anmerkungen und er ließ mit dem
Scbröder'schen Entwurf seine Rituale zirkulieren. Darauf be-

1 S. o. p. 379 f.

* S. die feinen Bemerkungen V. Hehns über Nord nnd Süd in „Gedanken
über Goethe" p. 1 ff., sodann G*. Keller, im Grünen Heinrich, III, 220 ff.
8 Latomia XXXIX, 100 ff.


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