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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/boos1906/0408
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ZEHNTES KAPITEL.

Gesellschaften enthalten. Eben dieses Geheimtun habe der
Freimaurerei unendlich geschadet. Freudig begrüßte die Mannheimer
Loge diese Ankündigung, meinte aber bedenklich, viele
würden dagegen schreien. In der Tat, das Schreien blieb nicht
aus, ein Sturm des Unwillens entfesselte sich gegen die kühnen
Reformer. Alle Dunkelmänner und ängstlichen Seelen hielten
das Heil der Freimaurerei durch die Veröffentlichung ihrer Urkunden
für gefährdet. Jetzt offenbarte sich der beschränkte
reaktionäre Geist der drei Berliner Großlogen in greller Weise,
indem sie Unterdrückung des Werkes verlangten. Leider mischte
sich auch die Hamburger Großloge in den Chor der Unken.
Wir wissen ja, daß Schröder ein Feind der maurerischen Publizität
war. Anfänglich standen die Dresdener Brüder mannhaft zu
Krause; hatten sie doch vorher den Plan gebilligt. Als aber
von allen Seiten die Anklagen auf sie einstürmten, da entstand
bei den einen Kleinmut, bei den andern Zorn, und so kam es
schließlich am 5. Oktober 1810 zur Abstimmung. Von 111 Mitgliedern
stimmten 62 für die Ausschließung der Brüder Moßdorf
und Krause. Letzterer hatte sich mehrmals energisch gegen
die Anmaßung einer Logenzensur über freimaurerische Schriften
verwahrt. „Die Wahrheit zeigt sich selbst an, und ob sie nur
Einer oder Tausende einsehen, das macht sie nicht wahrer."
Auch der wackere Nicolai in Berlin äußerte sich entrüstet über
einen solchen intoleranten Despotismus. Krause ließ sich durch
alle diese Kränkungen nicht beirren. Unter den größten Entbehrungen
beendete er seine Forschungen. Seine Kunsturkunden
sind das gründlichste Werk über die Freimaurerei; hier sind
alle Quellen, so weit man sie damals kennen konnte, abgedruckt
und kommentiert. Krause war nun allerdings mehr ein spekulativer
, als ein historisch-kritischer Kopf. Er erkannte nicht,
so wenig wie Schröder, Feßler und Schneider, die Unechtheit
seiner drei ältesten Urkunden (1. das Freimaurerverhör unter
Heinrich VI.; 2. der älteste Katechismus; 3. die Yorker Konstitution
von 926). Auch fehlt es nicht an mancherlei Irrtümern
in den zwei gewaltigen Bänden, namentlich sind seine gelehrten


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