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gefügt, »dass die Häuser besonders an den
I Iauptstrassen mit anständiger Bauart, soviel
möglich gleichförmig und regelmässig aufge-
bauet werden.«
Der Kanton Uri besitzt noch heute kein
Baugesetz und hat darum auch früher die
Landesobrigkeit den Geschmacks- und Stilrichtungen
ihrer Bürger den freiesten Lauf gelassen
und sich bloss mit einigen feuerpolizeilichen
Massregeln begnügt. Überdies hat die
Landsgemeinde von 1676 bestimmt: »Man
soll kein Bauw-, Lad-, Schindel- noch Kohlholz
, auch kein Kalchholz aus dem Land verkaufen
noch in anderen Weg verhandlen bey
Gl. 25 Bus.« Dem Landrat wurde jedoch im
folgenden Jahre zugestanden, auf Begehren
der benachbarten Städte und Orte, die Ausfuhr
von Bau- und anderem Holz gestatten zu
dürfen. 1720 hat die höchste Instanz ebenfalls
»Kalchgruoben oder andere Gruoben auf der
Allmeind zu machen und sonderlich in nache
der Landstrass bey GL 5 Bus verbotten.« Interessant
ist die Bestimmung von 1688, »das
die oberkeitliche Arbeit durch die Landleüth
gemacht werde« und ganz modern klingt die
Weisung von 1691: »Das oberkeitliche Verdienen
solle von dem Seckelmeister alzeit mit
bahrm Geldt bezahlt werden.« An die neuen
Bodenhäuser steuerte die Regierung im 18.
Jahrhundert je 7 GL, an die Berghäuser 5 GL
An den Neubau des Hauses an der Treib
spendete die Landesgemeinde von 1658 den
Ertrag zweier Landrechtserteilungen im Gesamtbetrage
von 980 Gl. baren Geldes. Hundert
Jahre zuvor schenkte der Rat in der nämlichen
Sitzung vom 28. Dezember an das Aufrichtemal
des neuen Kirchturms zu Spiringen
6 GL, an das neue Siegristenhaus zu Schattdorf
40 Kronen, an den neuen Olberg in
Bürgten 20 Kr., an das neue Siegristenhaus
von Erstfeld 40 Kr. und den Altdorfern an
das Kirchendach, den Turm und den Ankauf
eines Siegristenhauses ebenfalls 40 Kr. Im Juli
1561 wurde ein Ausschuss »wägen des Husses
in Schechenthal« (Spiringen?) mit allen Vollmachten
ausgerüstet und im April 1562 das
Bad im Schächental (Unterschächen) sofort zu
bauen beschlossen. Den 5. März 1562 anerboten
sich die Kaufleute »hie zuo Altorff ein
Sust ze machen, so ver es innen von den
Herren vergünstiget mag werden.« Für den
praktischen Sinn der Gnädigen Herren spricht
folgende aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
stammende Aufzeichnung im Urner
Satzungsbuch: »Als dan von der Oberkeit
zu Uri, denen von Spiringen, uf ir Ansuochen
zwenzig Kronen uss des Lands Seckel an das
nüw gebuwen Dantzhus geben, ist beschechen
umb des willen, dass sy sich erbotten, den
Stall under dem selbigen Dantzhus mengkli-
chen offen zu lassen, den zuo der Notturft zuo
bruchen, als Ross und ander Vech darin ze-
stellen.«
Selbstverständlich beteiligte sich das Land
Uri sowohl gebend als nehmend auch an der
schweizerischen Sitte der Fenster- und Wappenschenkung
, wodurch viele Bürgerhäuser einen
schönen und wertvollen Schmuck erhielten.
Fast keine Tagsatzung verging, auf welcher
nicht von diesem oder jenem Boten bezügliche
Gesuche vorgebracht wurden. Hier als Beispiel
eine Beilage zu einem eidgenössischen
Abschied: »Hauptmann Hans Heinrich Erb
von Ury hat kurtzlich ein nüw hüpsch lustigs
Huss erbuwt, daruss er ein Wirtzhuss mit
dem Zeichen des guldinen Crütz ze machen
Vorhabens ist, und selbige Wirtschaft auch
allen Schützen frömbden und heimschen als
glegen dem Schützenplatz, auch dienstlich sy
zu beherbergen sin wird. Derhalben so pittet
er eüch, sinen günstigen Herren, ihr wellend
by eweren Herren fürbringen, das sy ihme
mit eim Venster und Ehrenwappen verehren
wellend, so sol er sich beflyssen, es um sy
und eüch zu verdienen. Datum zu Baden, den
6. Decembris Anno 1586.« (Archiv Freiburg.)
Geistliche Stifte blieben mit solchen Gesuchen
nicht unbehelligt. So zahlte der Abt von
Engelberg 1604 um Schild und Fenster für
Vogt Schick IL/2 GL Auch Gesandte entgingen
den Wappenliebhabern nicht. Alphons
Casati legte 1618 für eine Scheibe in das Haus
des Pompeo Trösch 75 Liren aus. Bern beglückte
1587 den Baldegger und Landschreiber
Muh eim mit seinem Ehren wappen, Schwyz
1561 den Getschy von Uri, 1575 den Hauptmann
Bartholomäus Kuhn, 1579 den Ammann Sax
von Uri, 1606 den Ammann Müller in Ursern,
1608 dem Ritter Jakob Schriber in Altdorf,
1617 den Ammann Christen, 1621 den Lip
Lusser, 1625 den Meister Knup, 1632 den
Ammann Kathry von Ursern. Zahlreiche andere
Fensterschenker sind in den gedruckten eidgenössischen
Abschieden notiert.
Die neuere Geschichtsforschung weist dem
Gotthardpass in der Reihe jener Motive, welche
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