Augustinermuseum Freiburg i. Br., B 933/4
Das Bürgerhaus in der Schweiz (4. Band): Kanton Schwyz
Zürich, 1925
Seite: VII
(PDF, 21 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_04_1925/0009
Baugeschichtliches.

Nicht mit Unrecht hat Schwyz den Ehrentitel
eines „Dorfes" erhalten. Wo Berge und
Wasser einstens nicht genügend Sicherheit gewährten
, hatte die weitabgelegene Letzimauer
das natürliche Bollwerk ersetzt. Diese ungefähr
12 Fuss hohe und 5 Fuss dicke, mit Toren
und Türmen versehene Mauer, die einstens die
Talsperre bei Arth, am Morgarten und an der Alt-
matt ausmachte und die Strassen von Zug und
vom Zürichsee her völlig beherrschte, bedeutete
für das kleine Land ein gewaltiges Befestigungswerk
. Ob dessen noch heute vorhandene Reste
bereits in frühester Besiedlungszeit schon so erstellt
worden sind, lässt sich natürlich nicht mehr
sagen. Jedenfalls siedelten sich unsere Vorfahren
innerhalb dieser Grenzen in zwangloser
Weise an. Die Landwirtschaft bildete ihre
Hauptbeschäftigung und der Grundbesitz
konnte infolge des begrenzten Gebietes nur
wenig vermehrt werden. Als dann später auch
in Schwyz Reichtum und Macht einzogen,
erwuchsen an Stelle des primitiven alemannischen
Holzhauses stattliche Rieg- und Steinhäuser
und vornehme Edelsitze. Glücklicherweise
aber hatte bei den Schwyzern bereits die
Vorhebe für eine ihren Verhältnissen angepasste,
von der Mode nur indirekt beeinflusste Wohnstätte
so sehr Wurzel geschlagen, dass sie auch
in der späteren Zeitenfolge meist in ihrer ländlichen
Tradition verharrten und allen städtischen
Charakter von ihren Bauten fernhielten.

Die Freude an schönen Häusern scheint sich
in Schwyz übrigens schon frühzeitig eingebürgert
zu haben. Es handelte sich nicht mehr
um die armselige Hütte des Hörigen, der die
üppigen Wiesen eines mächtigen Herrn bewirtschaftete
: Schwyz zählte schon im frühen Mittelalter
eine stattliche Zahl von Höfen reicher,
freier Bauern, die ihren eigenen Grund und
Boden mit Erfolg bearbeiteten. Ihre Wohnsitze
waren bei weitem keine Herrschaftshäuser, nach
den Begriffen der Zeit werden es wohl stattliche
gotische Holzhäuser gewesen sein. Die
erste urkundliche Erwähnung solcher Höfe findet
sich in einem kaiserlichen Privilege vom 24. August
972, worin Otto II. der Abtei Einsiedeln
die von seinem Vater und andern geschenkten
Besitzungen, darunter auch Güter in Suittes,
bestätigt. Diese älteste Form des Namens
Schwyz leitet sich nach Brandstetter (Geschichtsfreund
XXVI, 319) als lokaler Genitiv
des Mannesnamens Suito ab und bedeutet
nichts anderes als im Hofe des Suito. Das
Herrschaftsgut hatte also vermutlich infolge
seiner Ausdehnung oder der Berühmtheit seines
Besitzers später der ganzen Gegend den Namen
aufgeprägt. Besitzungen des Adels und der
Geistlichkeit waren übrigens nur spärlich vertreten
, das freie Grundeigentum überwog um
Bedeutendes die herrschaftlichen Höfe. In der
Innerschweiz, speziell in Schwyz und Uri, übergab
man Herrschaftsgüter besonderen Stellvertretern
, den sogenannten Meiern, die dann
in eigenen, von denjenigen der übrigen Landleute
verschiedenen Gebäuden ihren Wohnsitz
hatten. Als Typus der vornehmeren und mehr
befestigten Wohnart dieser Beamten gelten die
heute noch im Lande herum zerstreuten turm-
artigen Ruinen. Die Anlagen in Küssnacht,
auf der Insel Schwanau, vielleicht der heutige
Archivturm in Schwyz und angebliche Überreste
in Brunnen beherbergten einst ein vornehmes
Geschlecht von Verwaltern, das mit
der einheimischen Bevölkerung nur geschäftlichen
Verkehr pflegte und ursprünglich offenbar
nur für die Zeit der Amtsdauer am Orte
sesshaft war. Mit dem Aufhören der Hoheitsrechte
verloren diese wenig beliebten Sitze
rasch an Bedeutung. Was nicht Revolutionsstürmen
zum Opfer gefallen war, verfiel im
Laufe der nächsten Jahrhunderte in Ruine und
blieb somit ohne jeden Einfluss auf die bauliche
Entwicklung der Gegend. Im 16. Jahrhundert
dürfte wohl keines dieser Gebäude mehr bewohnt
worden sein. Diese Mauertrümmer mit
ihrem in den Grundbauten fast zyklopenhaften
Aussehen stehen in keiner Beziehung zur bereits
erwähnten Letzimauer, die ausschliesslich Landes-
befestigung war und eigentlich mehr einer erweiterten
Dorfumfriedung gleichkam. Eigentliche

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