Augustinermuseum Freiburg i. Br., B 933/4
Das Bürgerhaus in der Schweiz (4. Band): Kanton Schwyz
Zürich, 1925
Seite: X
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_04_1925/0012
schloss, den ehemaligen Grundplan beizubehalten
und nach Möglichkeit die noch vorhandenen
Mauerüberreste zu verwenden: 1644
konnte das Gotteshaus eingeweiht werden, am
20. Mai 1643 wurde in der neuerbauten Ratstube
bereits das erstemal Rat gehalten.

Bei diesem Anlasse zeigte es sich, dass eine
gute Bauordnung auch für ländliche Verhältnisse
angezeigt war. Am 16. August 1642 erliess
der Landrat eine solche, der man, wie es scheint,
auch in der Folge recht pünktlich nachgelebt
hat. Bereits im 15. Jahrhundert gab es eine
Baupolizei. Im 16. Jahrhundert wurde dann
das Amt des Bauherrn geschaffen, eine Behörde,
die speziell mit der Kontrolle der Strassen und
Wege bedacht worden war. Auch kleinere
öffentliche Bauten fielen ihrer Leitung und Aufsicht
zu, wie z. B. der Bau von Alphütten, Eremitagen
, Waschhäusern u. dgl. Bei bedeutenderen
Unternehmungen wurde jeweils eine eigene
Kommission eingesetzt. Schon im 16. Jahrhundert
regeln die sogenannten Tüchelauflagen
die Kanalisation der Ortschaft. Auch für den
guten Unterhalt der Dorfbrunnen war man sehr
besorgt, eine Verordnung von 1649 besagt bereits
, daß wie vor alters bei jedem Einsetzen
eines neuen Ofens eine Auflage zum Unterhalte
der Brunnen entrichtet werden mußte. 1774
drohte ein heftiges Erdbeben zahlreichen Bauten
ein jähes Ende zu bereiten, die festen Grundmauern
aber trotzten der Gefahr und es stürzten
nur an die 40 Kamine ein.

Auf eine im Laufe der Jahrhunderte in den
Grunddispositionen nur wenig veränderte Bauweise
hatte natürlich auch die ziemlich konstante
Einwohnerzahl des Talkessels, 15 000 bis
18 000 Seelen, einen nicht zu unterschätzenden
Einfluss. Schwyz behielt in früheren Jahrhunderten
ungefähr dieselbe Häuserzahl bei
(1799 gab es 553 Wohnhäuser, heute zählt man
an die 1000). Stattliche Bauten aus dem 17.
und 18. Jahrhundert sind aus Umbauten entstanden
, denen Wohnhäuser früher Jahrhunderte
zugrunde gelegen haben. Wir begegnen denn
auch heute noch bei den meisten dieser Gebäude
dieselben alten Grundrisse, sie finden
sich sozusagen in jedem Schwyzerhause in
grösseren oder kleineren Varianten wieder. Das
Äussere mancher Häuser dagegen hat sich im
Laufe der Jahre wiederholt stark verändert,
im allgemeinen wurden die Veränderungen im
Sinne von ornamentalen Bereicherungen vorgenommen
. Dieser Umstand hatte zur Folge,

dass wir gegenwärtig kaum mehr in der Lage
sind, die einzelnen Gebäude auf ihren ursprünglichen
architektonischen Wert hin voll und ganz
zu beurteilen.

Wer sich für die architektonische Entwicklung
im Bilde interessiert, vergleiche die Holzschnitte
bei Stumpf (1548) und Münster (1550),
die beide nach selbständigen Zeichnungen entstanden
sind und später vielen Nachbildungen
als Vorlage gedient haben. Die dort zur Abbildung
gelangten Darstellungen leisten uns den
deutlichsten Beweis, daß die bäuerischen Holzhäuser
bis ins 17. Jahrhundert den grossen Teil
der Ortschaft ausgemacht haben. Mit dem
18. Jahrhundert kam dann die Zeit der grösseren
baulichen Veränderungen. Zeitgenössische Darstellungen
, die eine als „Grundriss von Schwyz"
des Jost Rudolf von Nideröst (1746), die andere
im Bilde in David Herrlibergers „Helvetischer
Topographie" (1754) illustrieren die Entwicklung
im Sinne der vornehmeren Bauart des
18. Jahrhunderts. Eine von Hundertschweizer
Plazidus Hediger angefertigte Kopie des Planes
von Nideröst findet sich auf dem Rathause in
Schwyz. Weitaus die zuverlässigste Darstellung
aus dem Jahre 1791 bringen die „Historischen
Fragmente oder Zustand unseres theuren
Vaterlandes Schwitz", auch Profangeschichte
genannt, von Kommissar Thomas Fassbind.
Die Zeichnungen wurden von Fassbind möglichst
getreu ausgeführt und enthalten neben
einem gewissenhaften topographischen Bilde
zahlreiche heute verschwundene architektonische
Details, die auf keinem der gestochenen Bilder
mehr ersichtlich sind. Eine späte sorgfältige
Aufnahme des alten Schwyz enthält ein Aquarell
des jungen Franz Schmid, das 1826 in der
Ratsstube aufgehängt wurde. Eine weitere
reiche Sammlung von einzelnen Häuserbildern
aus den verschiedensten Perioden und von
den verschiedensten einheimischen Künstlern,
zum Teile wichtige Dokumente für die Baugeschichte
der einzelnen Gebäude, findet sich
in der Kydschen Sammlung auf dem Kantonsarchiv
; sie kann dem einheimischen Architekten
nicht genug zum Studium empfohlen
werden.

Die reiche Ausgestaltung des schwyzerischen
Herrensitzes, wie auch besonders stattliche Neubauten
stammen nur selten von Hausbesitzern,
die einzig in der engeren Heimat sich Macht
und Ansehen erworben hatten. Fast immer
lassen sie auf einen Bauherren schließen, der

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