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Die Architektur des Schwyzerhauses.
Die Geschichte des schwyzerischen Bürgerhauses
bedeutet für uns heute vor allem
die Geschichte des ländlichen Herrensitzes in
der Zentralschweiz. Während das Aussehen des
Dorfes im Wechsel der Zeiten seine ursprüngliche
Physiognomie vielfach verändert hat, wusste
das freistehende Herrschaftshaus im grossen und
ganzen seine Eigenart besser zu wahren. In
Schwyz wie in den Nachbarkantonen am See
bestehen die Gebäude ihrem Wesen nach einmal
aus einem guten Stück bäurisch ländlicher
Tradition in der Bauform, dann aber auch aus
einer aristokratisch-modischen Stilanpassung in
der Dekoration und im Innenausbau. Der
Hauptreiz besteht wohl in dem ausserordentlich
fein empfundenen Anpassen an das Landschaftsbild
, in dem zähen Festhalten an ererbten
Formen und Grundrissen, in einem ausgesprochenen
Verständnisse der einfachen lokalen
Bedürfnisse. Noch heute können wir im
Schwyzerhaus eine fast ideale Lösung für die
Probleme des modernen schweizerischen Landhauses
finden. Der Grundriss gestattet leicht
den Einbau des unerlässlichen Komforts, die
Proportion der Räume bedingt keine hohe Unterhaltungskosten
, die Einfachheit der Aussen-
architektur setzt das Gebäude nicht allzusehr
den Schäden der Witterung aus und die Weitläufigkeit
der Dependenzen schliesslich erlaubt
sogar einen gewissen Luxus zu entfalten. Das
Schweizerhaus war ausschliesslich schon seit
Anbeginn nur als Einfamilienhaus mit einem
Herde erstellt worden.
Es ist nicht unschwer, auch heute noch im
Schwyzerhause eine durch alle Zeiten gemeinsame
Anlage und einen gemeinsamen Grundplan
wieder zu erkennen. Wir kommen dabei
freilich für das eigentlich autochthone Haus
nicht über den ursprünglichen Typus des
Bauernhauses hinaus. Durch die Allmendaufteilung
hatte jeder Landmann seinen eigenen
Grund und Boden erhalten. Der zugewiesene
Boden war auch mancherorts mitbestimmend
für die Bauverteilung. Man konnte nicht frei
über den Platz verfügen, musste sich oft nach
dem Nachbarn richten und durfte von Gesetzes
wegen dem Nächsten ja nicht die Aussicht
nehmen. Anderseits hatte der Landmann die
Verpflichtung, den ihm anvertrauten Grund
landwirtschaftlich möglichst vorteilhaft auszunützen
. Dass bei freistehenden Wohnbauten die
Orientation meist nach Süden gerichtet war,
hat verschiedene Gründe. Einmal, und das
wird wohl der triftigste Grund gewesen sein,
lag die schöne Aussicht, das Panorama mit dem
See und den Schneebergen, nach Süden, dann
mögen auch klimatische Rücksichten entscheidenden
Einfluss ausgeübt haben. Man zog es
dabei vor, wenn immer möglich die Breitseite
nach Süden zu verlegen. Wo möglich vor dem
Hause, selten seitlich oder rückwärts gelegen,
breitete sich der rechteckige, oft fast quadratische
Garten aus. An den vorderen Ecken der
40 bis 50 Meter langen Gartenmauer lagen
zwei kleine weiss getünchte Pavillonbauten mit
roten Zwiebeldächern. In der älteren Periode
hatten diese „Schattenhäuschen" Zeltdächer mit
Holzschindeln. Ihr unverzierter Raum war nach
der Gartenseite offen, auf dem roten Ziegeloder
Sandsteinboden stand ein grosser primitiver
Tisch mit festen Wandbänken. Im Verhältnisse
zu der Grösse der Bauten waren die Herrschaftsgärten
eher klein, zumal anfänglich die Umfassungsmauern
stets von den beiden Fassadenecken
ausgingen.
Selbst im vornehmen Herrschaftsgarten
konnte man sich nicht entschliessen, den Nutzgarten
vom Blumengarten zu trennen. Dort
wo der Besitzer den neugierigen Blicken der
Vorübergehenden ausgesetzt war, führte man
zwei bis drei Meter hohe Mauern auf, mit nach
aussen abgeschrägtem Ziegelaufsatz. Hier wie
an den Hauswänden liefen lange naturfarbene
Holzgitter zur Aufnahme von Spalierobstbäumen,
an deren Stelle oft auch Reben, Efeu oder Cle-
matis emporrankte. Die Gemüsebeete mit ihren
Buchseinfassungen beanspruchten weitaus den
grössten Teil des Gartens; in zahlreiche Rechtecke
, Rondelle und Arabeskenanlagen eingeteilt,
geben sie in kleinster Dimension die Formationen
der französischen Gartenkunst wieder.
Seitlich, meist mehr gegen den Hof oder die
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