Augustinermuseum Freiburg i. Br., B 933/5
Das Bürgerhaus in der Schweiz (5. Band): Das Bürgerhaus im Kanton Bern, 1. Teil
Zürich, 1917
Seite: LXII
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_05_1917/0064
hört, deren Mitglieder schon damals als Kastellane
zu Erlach erscheinen. Nach ihrem
bald darauf erfolgten Wegzug- nach Bern
blieb die Familie nichtsdestoweniger im Besitz
dieses Lehens; als Erlach bernisch geworden
war, wurden seine Träger anstatt
von den alten Herrschaftsherren von Bern
damit belehnt. Im Jahr 1629 kaufte Beat
Ludwig May, 1585—1636, Herr zu Rued,
Zeugherr und des Kleinen Rates, vermählt
1606 mit Susanna v. Erlach und in zweiter
Ehe mit Ursula v. Erlach von seiner zweiten
Schwiegermutter, der Wittwe Junker Albrecht
v. Erlachs, und seinem Schwager
Samuel v. E. das ganze Mannlehen; 1630
erfolgte durch Bern seine Belehnung mit
allen diesen Gütern. Von ihm gelangten
sie an seinen obgenannten gleichnamigen
ältesten Sohn; als Landvogt zu Erlach liess
er das alte Sässhaus neu aufführen, offenbar
um ihm während seiner Amtszeit als Wohnsitz
zu dienen. Seine beiden Söhne Beat
Ludwig und Johann Anton scheinen die
väterlichen Güter zuerst gemeinsam besessen
zu haben, was zu vielen Streitigkeiten führte.
Im Jahr 1689 wurden durch obrigkeitlichen
Spruch dem älteren alle Rechte seines Vaters
an der Herrschaft Rued, dem jüngern dagegen
sämtliche Güter zu Erlach zugesprochen. Dieser
, geb. 1643, war Oberst in Frankreich, vermählte
sich 1682 mit Catharina Flandrina
v. Salis aus Bündten, kam 1691 in den Grossen
Rat und setzte sich ganz zu Erlach fest, wo
er eine ganz gewaltige Tätigkeit mit Neubauten
und industriellen Unternehmungen
zur Erhöhung des Abtrages seiner Güter
entfaltete — Spekulationen, die fast sein
ganzes Vermögen verschlangen. Schon bevor
er alleiniger Eigentümer war, kurz nach
seiner Heirat, fing er am väterlichen Hause
zu bauen an; 1685 wurde ihm auf sein Gesuch
hin von der Regierung bewilligt, aus
einer in einem ziemlich entfernten Staatswald
entspringenden Quelle Brunnwasser zu seinem
„nicht wenig kostbarlichen Gebäuw"
zu leiten. Das Haus liess er durch einen
schmalen, ein Fenster breiten Anbau nach
Norden vergrössern, durch welchen allerdings
auf Kosten der Symmetrie im ersten
und zweiten Stock je ein Gemach gewonnen
wurde. Beide sind gewölbt und mit Eisentüren
versehen, sie dienten offenbar als Archiv
und Tresor. Dieser Anbau sollte zuerst

auf das am Hause anstossende untere Stadttor
aufgebaut werden; da es sich als zu baufällig
erwies, wurde es abgebrochen und
der Strebepfeiler direkt in den Boden fundiert
. Auf der Südseite, wo das Haus an
den Stadtgraben angrenzte, erhöhte Junker
May die Annehmlichkeit des Hauses durch
die jetzt noch bestehende Gartenanlage.
Dazu wurde nicht nur der Graben aufgefüllt
, sondern auch das ganze Terrain auf
die Höhe des ersten Stockwerks des Hauses
gehoben und die Auffüllung mit einer hohen
Stützmauer aus Hartsteinquadern umgeben.
Der von den Zimmern des ersten Stockes
ebenen Weges und von denjenigen des
zweiten Stockes durch eine Aussentreppe
erreichbare Lustgarten erhielt einen architektonischen
Schmuck durch zwei offene
Gartenhäuschen mit schön gehauenen tos-
kanischen Säulen aus Hauterivestein. Auch
im Innern des Hauses wurde manches verschönt
; auf Joh. Anton May ist z. B. jedenfalls
die Vertäfelung des Saales im zweiten
Stockwerk zurückzuführen. Auch die hintern
Zimmer des zweiten Stockwerkes über den
Ställen und Heuraum sind vermutlich eine
von ihm vorgenommene Vergrösserung.

Die Folge aller seiner Bauereien war
aber für May die, dass er 1704 den einträglichen
Teil des Mannlehens, die Bodenzinse
und Zehnten, an Junker Nikiaus v. Diesbach
um 18800 % verkaufen musste, dessen Familie
sie 1712 der Regierung verkaufte.
1711 beschloss Oberst May sein nur zu unternehmungsreiches
Leben; über seinen Nach-
lass erging derGeltstag, und das Haus wurde
von der Regierung, die ihm Geldvorschüsse
gewährt, an sich gezogen. Seine Witwe blieb
vorderhand darin, und 1719 kaufte sie es
um 60000 ff von der Obrigkeit zurück. Nach
ihrem 1735 erfolgten Tode ging es infolge
testamentarischer Verfügung an einen ihrer
Söhne, Junker Hauptmann Johann Antoni
May über. Dieser lebte ledig in Erlach; in
seinem am 19. August 1750 vom Rat zu Bern
bestätigten Testament setzte er seine langjährige
Köchin Elisabeth Guggisberg als
Haupterbin ein, die dadurch in den Besitz
des „Mayenhauses" und der dazu gehörigen
Liegenschaften kam. In der Folge gelangten
dieselben verzettelt in die Hände von Er-
lacherbürgern; das Haus speziell kam wieder
an Bern, welches es 1808 der Stadt Erlach

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