Augustinermuseum Freiburg i. Br., B 933/5
Das Bürgerhaus in der Schweiz (5. Band): Das Bürgerhaus im Kanton Bern, 1. Teil
Zürich, 1917
Seite: LXX
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_05_1917/0072
Johann v. Fleckenstein um 500 Rheinische
Gulden das ausschliessliche Eigentum an
den Mauern und Stadtgräben. Das Stadtinnere
wird durch drei parallele Strassen
mit Richtung gegen den See durchzogen, von
denen die mittlere, die brunnengeschmückte
Rue du Marchs in der Achse der beiden
Stadttore liegt. Diese Strassen entsprechen
in ihrer Richtung der Kanalisation, welche
durch einen in mehrere Arme geteilten Bach
gespiesen wird, der sich durch die Stadt
hindurch in den See ergiesst. Die beiden
Häuserkomplexe des Stadtinneren bestehen
aus zwei getrennten Reihen Häuser, zwischen
denen parallel zur Strasse der Abzugsgraben
oberirdisch und offen in einem
gemauerten Bett von ca. 1,5 m Breite hin-
durchfliesst. Diese sogenannte „ruelle" ist
nur von den Fenstern auf der Rückseite der
Häuser sichtbar, da die Kanalisation unter
den Strassen unterirdisch durchgeführt ist.
Für die an der Aussenseite der Stadt gelegenen
Häuser befand sich dieser Graben
ebenfalls offen auf ihrer Rückseite an der
Stadtmauer; jetzt ist er dort fast durchwegs
zugedeckt.

Die Häuser bestehen alle aus einem
einzigen Block, mit einer ursprünglichen
Strassenfront von etwa 4,5 m und einer
Tiefe von ca. 14,5 m. Mit der Zeit sind
natürlich mehrere zu einem einzigen vereinigt
worden, so dass sich grössere Strassen-
fronten ergeben. An den beiden Neben-
strassen, der rue du Beauregard und der
Rue du College haben sich aber die Häuser
noch fast durchwegs in den angeführten
Massen erhalten. Die Tiefe ist hingegen
bei allen die gleiche geblieben, mit Ausnahme
derjenigen, die in die Stadtmauer
hineingreifen. Von einer Strasse zur andern
durchgehende Häuser gibt es nicht; die
„ruelle" war öffentlicher Boden, der nicht
überbaut werden konnte.

Für Scheunen, Ställe und sonstige landwirtschaftliche
Gebäude fand sich beim Heranwachsen
der Einwohnerzahl innerhalb der
Stadtmauern kein Platz mehr. Sie wurden
in eine oberhalb der Stadt gelegene Vorstadt
verlegt, wo sich bald die städtisch
gebaute Rrue du Faubourg entwickelte.

Die Fassaden der bis unters Dach aus
Mauerwerk erbauten Häuser haben häufig
einen mit Farbe überstrichenen Bewurf.

Ihr einziger Schmuck sind die Fenstereinfassungen
und Türgewandungen aus gelbem
Hauterivestein. Oft sind diese ebenfalls
grau oder gelb bemalt. Manche sehr hübsch
behauene Fensterstürze und Gewände der
3—5teiligen Reihenfenster des ersten Stockwerks
verraten die Nähe des durch seine
Steinhauer im XVI. und XVII. Jahrhundert
berühmten Cressier. Ursprünglich zählten
die meisten Häuser nur zwei Stockwerke;
wie aus der Form der Fenster und der Bedachung
ersichtlich, stammen die darüber-
liegenden Geschosse aus späterer Zeit. Wie
im ganzen Weingebiet des Bielersees, wird
das Erdgeschoss stets von Kellerräumlichkeiten
eingenommen; in Anbetracht der
kleinen Treppen ermöglicht eine grosse
Dachluke mit Seilaufzug die Unterbringung
von Holz und anderen derartigen Vorräten
im Dachgeschoss. Die Küche, in welcher
der Abort eingebaut ist, liegt wegen des
Schüttsteinablaufs stets auf der Rückseite
gegen den Abzugsgraben.

Der Haupterwerb der Stadtbürgerschaft
besteht von jeher in Weinbau. Daneben
betrieb der Kleinbürger sein Handwerk,
etwas Gartenbau und landwirtschaftlichen
Kleinbetrieb. Diese Verbindung von kleinstädtischen
Handwerkertum und Weinbau
findet in der Bauart der Häuser ihren Ausdruck
, von denen die grosse Mehrzahl in
ihrer Gesamtanlage und im Bau der untern
Geschosse — soweit das Erdgeschoss letzterer
nun nicht zu Kaufläden umgewandelt
ist — mindestens in das XVI Jahrhundert
zurückreichen. Der gepflasterte oder mit
Steinfliesen belegte Kellerraum erhält sein
Licht durch die Türe und ein daneben liegendes
Fensterchen. An Stelle des letzteren
befindet sich oft ein grösseres Bogentor, das
in der Regel geschlossen gehalten wird;
auch die Haustüre ist meistens bogenförmig.
Der Vorderraum mit kleiner Weintrotte,
dient als Werkstatt; in der Wand neben
dem Eingang ist regelmässig ein schrankartiges
Gelass zur Aufnahme von Werkzeugen
eingebaut. Neben oder unter der zu
den Wohnräumen führenden geraden Holztreppe
befindet sich ein eigentlicher abgeschlossener
Keller; zu hinterst ein Verschlag
für Kleinvieh mit Fensterchen gegen die
„ruelle". Das Obergeschoss wird in seinem
vorderen Drittel durch das Wohnzimmer

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