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Gezwungen durch die Häufigkeit gefährlicher
Brände erliess die Regierung im Jahre
1421 eine Bauverordnung, nach welcher sie
das fernere Anbringen von Lauben und Vor-
schärmen an den Häusern mit Verbot belegte
. Schon im 14. Jahrhundert wurden
gewisse Einschränkungen bezüglich der Bauhöhen
und vorspringenden Dächer gemacht.
Um 1431 verordnete die Regierung neuerdings
eine Baukontrolle für Privatbauten,
die der Stadtbaumeister mit einem Kleinrats-
mitgliede auszuüben hatte.
Dem Baue steinerner Häuser wurde vermehrte
Aufmerksamkeit geschenkt und die
Baulust der Bürger gehoben durch Gratisabgabe
von Kalk, Quader- und anderer Mauersteine
, sowie die Hälfte der notwendigen
Dachziegel, auf den Platz geliefert. Als Grundmauerdicke
ward ein Mindestmass von 3 Fuss
festgesetzt.
Der Chronist und Stadtschreiber Cysat
nennt den Umschwung in der Bauweise nach
der Angabe Etterlins 1408 sehr charakteristisch
„in einer sehr grossen, wolfeylen
Zeit". Erst 80 Jahre später klagte die Staatsrechnungskommission
bei der Regierung
über die zu starke Inanspruchnahme des
Fiskus durch Private. Es gehe diesbezüglich
hoch her und eine Gesetzeseinschränkung
sei am Platze. Die nämliche Erscheinung
dürfte nach der jetzt kommenden Kommunalbauzeit
sich wieder als modern ausweisen.
1454 fand die Besetzung der Strassen und
öffentlichen Plätze statt. 1481 beschloss
der Rat, den Weinmarkt mit einem öffentlichen
Monumentalbrunnen zu zieren. Der
Künstler fand sich in dem von Basel hergezogenen
Steinmetzmeister Konrad Lux,
dem für das gelungene Werk, die „Harnischschau
" darstellend, nebst Besoldung der
Bürgerbrief zuteil ward.
Anno 1484 schritt man zur Schleifung des
alten und Wiedererbauung des neuen Rathauses
.
Brachte der Handelsverkehr einerseits
das Bürgertum zum Blühen, so zeigte auch
anderseits das Handwerk in der Folge seinen
goldenen Boden.
Die beiden Ledergassen hinter dem Grendel
finden z. B. 1361 schon Erwähnung. Die
Zunft derselben hatte sich grösstenteils an
der Seite des für ihre Zwecke dienlichen,
weichen, stagnierenden Grendelwassers niedergelassen
. Die Gerwerei erreichte ihre
Blütezeit im 16. Jahrhundert und gab mancher
Familie den Fundus zu grossem Ansehen
und Wohlhabenheit.
Durch die Kämpfe um Morgarten, Laupen
und Sempach in Misskredit gebracht,
erwarben aber auch verschiedene vom alten
Adel, der Zeitfolge sich fügend, das Bürgerrecht
der Städte und Gemeinden.
Eine gewisse Prunkliebe unter den Bürgern
, herrührend jedenfalls von den Feldzügen
, machte sich schon zu Anfang des
15. Jahrhunderts geltend und ebnete der
Kunst den Boden. Glasmalereien in Privathäusern
lassen sich früher als in andern
Städten nachweisen. Miniaturmaler kommen
im 14. Jahrhundert vor. Das mit Wappen
bemalte Pfisternzunftrodel z. B. datiert 1409.
Steinmetzen, Holzbildner, Goldschmiede,
Glasmaler und Maler mehren sich um die
Wende des 15. Jahrhunderts. Es lassen sich
auch auswärtige Künstler dauernd in Luzern
nieder.
Mit dem Bau steinerner Privathäuser
wird auch die Freskomalerei der Fassaden
beliebt. Die Steinmetzen stunden in einem
Abhängigkeitsverhältnis der Steinmetzhütte
Berns. Dass dieser „Zentralverband" auch
seine Mängel haben musste, erhellt, dass
der damalige Stadtbaumeister Hans Rütz-
dorf (Rützensdorf), im Schutze der h. Regierung
, sich und seine Bauleute und Handwerker
1518 davon loslöste.
Handwerker und Gewerbetreibende bedurften
zur Ausübung ihres Berufes des
Bürgerrechtes und einer Zunftzugehörigkeit,
die die Regelung der Tarife unter obrigkeitlicher
Genehmigung festsetzte.
Die für uns in Betracht fallenden Zünfte
sind die Zunft zu Safran und die Lucasbruderschaft
. — Die „Heiligkreuzbruderschaft
" oder Gesellschaft der Krämer, genannt
„zem Safran", ist die noch heute in etwas
anderer Form existierende Zunft zu Safran
oder Fritschizunft. Sie ist die älteste Körperschaftfür
Handwerk und Gewerbe und dürfte
in ihren Anfangen bis 1386 hinabreichen.
Sie leitete zugleich auch die militärischen
Musterungen genannt „Harnischschau". Der
Besitz eines Harnisch war Aufnahmebedingung
.
Zünftig zu Safran waren alle, die mit
„Spänen" zu tun hatten: die Zimmerleute,
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