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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_08_1920/0025
1510 gilt der Mütt Kernen 20 Batzen, 1560
3 Gulden, 1590 7 Gulden.

1513 gilt ein Haus an der Weggisgasse
200 Gulden. In eben diesem Jahre kostet
der Neubau des Nölliturmes an der Brüggli-
gasse 2000 Gulden.

Anno 1518 malt Hans Holbein zwei Fähnlein
nach Münster für 12 Schilling, einen
Pannerschaft für 1 % 5 Schilling, ein Fähnlein
auf den Brunnen bei Barfüssei n um
1 % 1 Schilling 6 Heller.

1536 bezahlte man für eine Wirtshausmahlzeit
4—5 Schilling.

1576 kosten 100 Kaminsteine 13 Schilling,
100 Besetzplatten (Bodenplatten) 20 Schilling
, lOODachziegel 12Schilling, 100 Mauersteine
15 Schilling.

1586 beträgt der Taglohn eines Maurers 12
Schilling, derjenige eines Pflasterbuben 7—
8 Schilling.

1589 kostet ein Ochse von 7 Ztr. 40 Gulden,
eine Kuh 24 Gulden, ein einjähriges Rind
6 Gulden.

1594 war die Schätzung des Hofes Fluhmatt
vor dem Weggistor samt 2 Riedparzellen
1100 Gulden.

Der Handwerker war in der Lage, 2/s seines
Verdienstes auf die Seite zu legen. —

XVII. Jahrhundert. Die Baugeschichte
des 17. Jahrhunderts ist durch zwei Perioden
beeinflusst, die sich in seiner Hälfte scheiden.
In diejenige der Kulmination privaten und
staatswirtschaftlichen Wohlstandes und jene
der Peripetie, als Wechselwirkung der ersten
entstanden. Ein echtes Spiegelbild der Gegenwart
.

Der im benachbarten deutschen Reiche
wütende dreissigjährige Krieg mit seiner
Kapital und Handwerkerflucht nach der Asyl
gewährenden Schweiz, brachte auch nach
Luzern Stadt und Kanton nebst zunehmender
Bevölkerungszahl, hohen Gewinn. Die
Grund- und Bodenpreise, die Preise der
Privathäuser und die Mietzinse stiegen rapid
und damit auch die Baulust, unterstützt durch
den vermehrten Handwerkerstand aus
Deutschland und Tirol.

Grosse Staats- und kirchliche Bauten
wuchsen aus dem Boden. Aber auch die
private Bautätigkeit wurde vom Rate durch
Gesetzeszwang von 1624 belebt und durch

vermehrte weitgehendste Gratisabgabe von
Baumitteln unterstützt.

Für Bürgerrechtsnachsuchende wurde
jenem Ratsbeschlusse Gesetzeskraft gegeben,
der für den Neubürger bedingte, zwei alte
Holzhäuser anzukaufen, niederzulegen und
eine Steinbaute aufzuführen. Folge davon war
zwar eine Abnahme der Häuserzahl, aufgewogen
jedoch durch Eindämmung des Feuerelementes
und durch sanitäre Besserstellung
des ganzen Stadtgebietes.

Der Abschluss des dreissigj ährigen Krieges
brachte eine gänzliche Umwandlung und
entfachte den Bauernkrieg im eigenen Lande.
Durch die Kriegsgewinnlerei war der Luxus
der Bürger zur Gewohnheit geworden. Der
Staat hingegen war durch militärische
Rüstungen und Grenzbeschützungen in Schulden
geraten und suchte einerseits das Manco
durch direkte und indirekte Steuern und
Münzfussänderungen zu decken, andererseits
durch Industrieherbeizug und daherige
Niederlassungserleichterung, sich selbst neue
Geldquellen zu eröffnen.

Die Grosszügigkeit des Rates fand aber
den Widerspruch des Bürgergeistes. Derselbe
verlangte Einstellung der Bürgeraufnahmen
, Ausweisung von handel- und industrietreibenden
Nichtbürgern, strengste Anwendung
des Zunftzwanges, Gewerberechtsreservierung
nur für den Stadtbürger und
dessen alleiniger Zutritt zu Ehrenämtern und
sonstwie gutbesoldeten Staatsstellen. Die
Bauern forderten gegenteilig Abschaffung
des Zunftzwanges und der übrigen bürgerlichen
Verlangen, unter Verweigerung aller
direkten und indirekten Steuern. Sie erhoben
sich und die Stadt Luzern war zweimal der
Belagerung ausgesetzt, der sie dank der
Festungsbaukunst des Rates von ehemals
widerstand.

Durch den nachfolgenden Villmerger-
krieg ward Luzerns Aufschwungbestrebung
für die folgenden Jahrhunderte lahmgelegt.

An öffentlichen Profanbauten, die der
Rat ausführen Hess, nimmt das Rathaus die
erste Stelle ein.

Verschiedene Überschwemmungen riefen
1608 einer Reussregulierung mit Erneuerung
der Schwelle. Baufälligkeitshalber musste
1613 das am Judenturm stehende Kornhaus
samt dem Stadt- oder Herrenkeller erneuert
werden.

XXIII


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