Augustinermuseum Freiburg i. Br., B 933/13
Das Bürgerhaus in der Schweiz (13. Band): Das Bürgerhaus im Kanton Aargau
Zürich, 1924
Seite: VII
(PDF, 27 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_13_1924/0009
Wappen von Kaiserstuhl.

Der Aargau gehört zu den im Jahre 1803
neugeschaffenen Kantonen. Die auf den
Zusammenbruch der alten Eidgenossenschaft
folgende Helvetik hatte zuerst eine andere
Umgrenzung der Gebiete geschaffen; ausser
dem Aargau gab es einen Kanton Baden
und für die Zeit von etwas mehr als einem
Jahr einen Kanton Fricktal. Diese drei
Kantone wurden zu einem zusammengelegt
und zugleich mit den Kantonen Zürich und
Luzern kleine Gebiete zur Grenzregulierung
umgetauscht. In dem durch das Dekret vom
20. April 1803 geschaffenen Kantonswappen
sind die Hauptlandesteile vertreten; das erste
Feld des gespaltenen Schildes mit der weissen
Aare auf schwarzem Grunde stellt den früher
bernischen Aargau dar, die drei weissen
Sterne auf blauem Grunde in der zweiten
Schildhälfte sind das Sinnbild für das Freiamt
, die Grafschaft Baden und das Fricktal.
Die ersteren zwei Gebiete waren vor 1798
gemeine Herrschaften, das Fricktal gehörte
zu den Vorderösterreichischen Landen, war
also fremdes Staatsgebiet. Aber auch innerhalb
der einzelnen Landschaften war keine
Einheit des Rechtes und des Besitzes vorhanden
. In den sogenannten äussern Ämtern
der Grafschaft Baden, also in Teilen des
heutigen Bezirks Zurzach, besass der Bischof
von Konstanz die niedere Gerichtsbarkeit.
Die Städte, Aarburg ausgenommen, be-
sassen mehr Rechte als die Landgemeinden.

Bern war bestrebt, innerhalb seines Gebietes
die Rechtseinheit zu schaffen, was aber bis
1798 nur teilweise gelungen ist. Diese verschiedenen
Besitzverhältnisse kamen bei den
Bauten zum Ausdruck. Längs dem Rhein
treffen wir grosse Häuser mit den Wappen
der Bischöfe von Konstanz und der Äbte
von St. Blasien. Am Pfarrhaus von Seengen
im Seetal bemerken wir das Wappen von
Zürich mit demjenigen der Familie Hirzel,
weil Zürich in diesem ehemals bernischen
Gebiet jahrhundertelang die Kollatur besass.
Und so treffen wir überall im Kanton auf
Bauten mit Wappen und Hoheitszeichen
früherer Besitzer.

Infolge dieser politischen Teilung fehlte
dem Aargau der künstlerische Mittelpunkt,
wie ihn die 13 alten Stände in ihren Hauptorten
besassen. Dafür übertrifft der Aargau
mit 12 Städten eine Reihe anderer Kantone.
Diese zum Teil kleinen Siedlungen erhielten
von ihren Gründern und ersten Herrschern
im Mittelalter mit dem Stadtrecht eine Art
Selbstverwaltung, die sie durch Jahrhunderte
bewahren konnten. Sie behielten
auch trotz allen äusseren Einflüssen in der
Bauweise eine gewisse Eigenart. Die ersten
städtischen Siedlungen im Aargau, zum
Beispiel Vindonissa, gehen auf die Zeiten
der Römer zurück und fallen ausserhalb
den Rahmen dieses Werkes. Die zweite
grosse Periode des Städtebaues fällt in das

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