http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_13_1924/0029
und vezehret". Das Gemälde ist signiert:
V. C. Schnetzler 1723. Während der Hel-
vetik wurden die Haupträume des Hauses
als Bureaux der Verwaltung benutzt.
Haus v. Däniken an der Pelzgasse.
(Tafel 29-31.)
In der Nacht vom 28./29. Juli 1721 brach
in dem Quartier zwischen der Pelzgasse
und der Stadtmauer in einer Scheune ein
Brand aus; der sich rasch ausbreitete und
eine Reihe von Bauten ganz oder teilweise
zerstörte. Schultheiss Joh. Heinrich Hun-
ziker (1670—1738), der an der Stelle, wo die
Pelzgasse einen rechten Winkel bildet, eines
der vom Brand betroffenen Häuser besass,
kaufte nun die Brandstätte des Nachbarhauses
von Samuel Rychener und Sebastian
G-ysin und baute an Stelle der beiden Objekte
ein neues Haus mit einem Hof; dieser
Hof, der in der Chronik besonders hervorgehoben
wird, ist heute noch vorhanden
und durch einen Torbogen von der Strasse
aus zugänglich. Ein öffentlicher Durchgang,
der an dieser Stelle bestand, wurde damals
aufgehoben. Bei der benachbarten Zunftstube
besteht heute noch das Recht der allgemeinen
Benutzung des von einer Strasse
zur andern durchgehenden Hausganges. Der
von Schultheiss Hunziker errichtete Neubau
ist das erste Haus in Aarau, dessen Fassade
den französischen Stileinfluss deutlich zum
Ausdruck bringt. Im ersten Stock sind gegen
die Strasse zwei schöne Zimmer erhalten,
die nach altem Brauch Holzdecken aufweisen
und nicht solche aus Stuck, obschon
diese im Aargau schon früher nachweisbar
sind. Das Treppengeländer stammt der Behandlung
nach vom gleichen Schlossermeister
, der später dasjenige im Regierungsgebäude
ausführte. Ferner finden sich in
dem Hause schöne französische Kamine.
An der Haustüre ist das Wappen der Familie
Hunziker angebracht. Das Haus gehörte
noch 1805 dieser Familie, nämlich dem
Hauptmann Emmanuel Hunziker (1778—
1842), der es an „Vater" Joh. Rud. Meyer
verkaufte (siehe Text zum Feerhaus). Von
letzterem ging es an dessen Sohn zweiter
Ehe, Friedrich Meyer, über, der es am
13. September 1833 verkaufte. Längere Zeit
gehörte es der Familie Weber-Lüscher und
ging dann in den Besitz der Familie v.
Däniken über.
Text nach Angaben von Dr. W. Merz.
Das Regierungsgebäude.
(Tafeln 31 und 32.)
Es wird auch als „oberes Rathaus" bezeichnet
im Unterschied zum städtischen
oder unteren Rathaus. Über die Erbauung
finden wir folgende urkundliche Notiz:
Anno 1739 hat Hl. Abraham Rothpietz das
Wirtshaus zum Löwen, nachdem er solches
von Jakob Rychiner gekauft, niederreissen
und ein Wohnhaus (siehe diesen Plan) etwas
breiter aufbauen lassen. Der Bau wurde
noch vor dem Winter unter Dach gebracht.
Auf der Rückseite des Blattes mit dieser
Notiz sehen wir eine Bleistiftskizze des abgebrochenen
Hauses, eines Riegelbaues. Der
Neubau ging später an Christian Locher
über und wurde wieder als Gasthof benutzt.
Aus dieser Zeit ist eine Empfehlungskarte
erhalten, welche uns ein genaues geometrisches
Bild des ursprünglichen Baues gibt.
Uber der Terrassenmauer mit Freitreppe
erhebt sich das zweigeschossige Haus, das
mit einem Walmdach abgeschlossen ist. Auf
dem First können wir Blitzableiter konstatieren
(1752 erste Anlage von Franklin),
und es gehört diese Anwendung der neuen
Erfindung sicher zu den ersten in der
Schweiz. Im Innern des Hauses ist das
Treppenhaus bis heute unverändert geblieben
. Das grosse Deckengemälde, die
Götter im Olymp darstellend, ist nach Inschrift
1741 von V. Schnetzler gemalt, der
1723 in der Zunftstube ein Deckenbild ausführte
. Das Treppengeländer zeigt Ähnlichkeit
mit demjenigen im Haus v. Däniken.
Bemerkenswert sind die Stuckarbeiten im
Treppenhaus. Vom April bis zum September
1798 war der Löwen Sitz des helvetischen
Direktoriums, 1807 ging er an den Kanton
Aargau über. Der Bau erwies sich zu klein
als Regierungsgebäude; 1818 wurde der
rechte, 1824 der linke Flügel unter Dach
gebracht. Mit diesen Anbauten war ein vollständiger
Umbau des alten Teils im Sinne
der klassizistischen Bauformen verbunden.
Die segmentförmigen Stürze von Türen und
Fenstern wurden horizontal, der Balkon im
I. Stock des Mittelbaues erhielt statt Kon-
XXVH
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_13_1924/0029