Augustinermuseum Freiburg i. Br., B 933/21
Das Bürgerhaus in der Schweiz (21. Band): Kanton Solothurn
Zürich, 1929
Seite: XVI
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_21_1929/0018
und 1882 nahm die Kantonsschule von
den Räumen Besitz.

Aus den Memoiren des Chevalier de
Potier von 1605 vernehmen wir, dass auch
die Vertreter des solothurnischen Patriziats
in der Stadt „Paläste" besassen, in
denen selbst fürstliche Personen mit aller
Bequemlichkeit wohnen konnten. „Der
schönen Landhäuser im Burgerziel zählet
man zwei und zwanzig." Die sonnigen,
aussichtsreichen Terrassen am Fusse des
Weissenstein mussten zur Erbauung herrschaftlicher
Sommersitze verlocken. Die
meisten stammen aus der Glanzzeit Ludwig
XIV. und verraten auch den Geist
jener Epoche.

Wie alle grösseren Kantonshauptstädte
der Schweiz sich im 17. Jahrhundert mit
Festungsbauten neuesten Systems umgaben
, so sollte auch Solothurn nach
aussen einen fortifikatorisch mehr Ehrfurcht
gebietenden Aspekt erhalten. Die
mittelalterlichen, wenig Vertrauen einflössenden
Schanzenmauern mit ihren
schmalen, wenig tiefen Festungsgräben
wurden durch eine neue Umwallung nach
französischem System ersetzt. Das Projekt
für eine neue Stadtbefestigung stammte
zur Hauptsache von Franziskus Polatta,
Ingenieur aus Lugano, 1667. Die Regierung
hatte zwar schon 1625 dem Festungsingenieur
Michael Grossen, genannt Sytz,
von Besigheim am Neckar, den Auftrag
erteilt, ein Projekt für die Neubefestigung
der Stadt auszuarbeiten, es sollte aber erst
vierzig Jahre später zur Ausführung gelangen
. Am 7. März 1667 beschloss der
Grosse Rat die Inangriffnahme der Schanzenbauten
auf Grund der Pläne Polattas,
„dass vermöge vorgelegten Risses das ob-
gemelte Werk in des allerhöchsten Namen
angefangen, fortgesetzt undt zu erwünschtem
Ende mit der Zeit gebracht werden
solle". Schon während des Baues zeigten
sich aber verschiedene Fehler und Mängel,
so dass die Regierung auswärtige Fachexperten
zur Abgabe von Gutachten berufen
liess. Auf Bitten des grossen Rates
wurden von Ludwig XIV. Festungsingenieure
nach Solothurn kommandiert, die
Vorschläge für Verbesserungen oder Änderungen
zu unterbreiten hatten, u. a. 1687
der Ingenieur Tarade mit dem Begleit:

Je vous envoyeray incessament le plus
habil ingenieur que soit employe par mon
service en Alsace avec l'ordre de donner
ses avis et conseils ä ceux qui gouverne le
canton de Soleure et de les servir de 8 ou
10 jours avec la mesme fidelite dans le
dessin, qu'ils ont de fortivier leures places,
que Celles qu'il doit apporter dans l'exe-
cution des choses qui me regardent." Im
Jahre 1700 sandte der König auf Ersuchen
der Regierung den Festungsingenieur
Chevalier, ingenieur du Roy, ä
Beifort, nach Solothurn. Hierauf verlangte
der Gesandte Puysieux noch Vau-
bans Ansicht über den Schanzenbau auf
Grund des Rapportes von Chevalier zu
vernehmen. Bekanntlich lautete der Bericht
nicht gerade schmeichelhaft für die
ganze Befestigungsanlage. Vauban bezeichnete
sie als eine verfehlte, woran
nicht mehr viel zu ändern sei (1700). Unter
diesen Umständen wandte sich die Regierung
noch einmal an den König, damit er
ihr einen fachkundigen Berater sende. Als
solcher erschien 1712 M. de Morainville,
der ein „memoire relatif au plan des forti-
fications de la ville de Soleure" abfasste,
aber auch seine Ratschläge konnten nicht
mehr eingehalten werden, da es an den
finanziellen Mitteln fehlte.

Die Mauerflächen der Schanzen waren
damals vom Rempart bis Oberkant
Contre-Escarpe mit mächtigen Kalksteinquadern
von 60 cm Höhe verkleidet, was
ihnen den Ausdruck der Resistenz und
fortifikatorischer Derbheit verlieh, so dass
dem ganzen Werke eine gewisse Monumentalität
nicht abgesprochen werden
konnte. Bautechnisch muss der Bau eine
gewaltige Leistung für jene Zeit genannt
werden. Bedenkt man, wie mangelhaft damals
die Hilfsmittel der Technik waren,
welche Schwierigkeiten der Ausbruch der
mächtigen Steinblöcke in den Gruben und
deren Transport auf die Baustellen, endlich
deren Versetzen vor die Hintermauerung
boten, so bekommt man Respekt vor
solchem Können. Die gesamten Baukosten
sollen nach den vorhandenen Angaben
2,700,000 Franken alter Währung betragen
haben, oder, nach dem heutigen Geldwerte
, über fünf Millionen Franken. Architektonisch
besonders charakteristisch aus-

XVI


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