Augustinermuseum Freiburg i. Br., B 933/21
Das Bürgerhaus in der Schweiz (21. Band): Kanton Solothurn
Zürich, 1929
Seite: LVI
(PDF, 30 MB)
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Varia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_21_1929/0058
Holz, das Geländer aus flachen profilierten
Staketen mit Handleiste. Wie bei
anderen Landhäusern dieser Zeit, wird
auch hier der ganze erste Stock des Mittelbaues
von einem grossen durchgehenden
Saal eingenommen, der später durch eingebaute
Zimmer verunstaltet wurde. Die
Wände dieses Saales sind reich mit
Stukkaturen ornamentiert. Pilaster mit
blättergeschmückten Kapitälen gliedern
die Wandflächen, Panneaux füllen die
Zwischenfelder aus, darüber ein Fries mit
Fruchtschnüren. Die Türen sind mit
reichen, über Voluten sitzenden Verdachungen
gekrönt. Die glatte, getäferte
Decke hat profilierte Leisteneinteilung.
An der Fassade fällt besonders die von
reichen Stukkaturen eingefasste Haustüre
auf, wo die Ornamente ohne architektonisch
bedingten Zusammenhang aufgetürmt
sind. Alle die technisch vorzüglich
ausgeführten Stuckornamente scheinen
im Zusammenhang zu stehen mit den
gleichzeitig ausgeführten Stukkaturarbeiten
an der Jesuitenkirche in Solothurn,
die 1687 durch die Stukkateurfamilie
Schmutz ausgeführt wurden. Diese Annahme
hat auch mit Rücksicht auf das
Datum der Erbauung, 1678, Wahrscheinlichkeit
für sich. Die beiden Seitenflügel
besitzen das gleiche profilierte Sparrengesims
wie die städtischen Gebäude. Dagegen
fehlt es beim Mittelbau; die Dachsparren
bilden das Vordach. Bemerkenswert
ist auch, dass sich in der Achse der
Fassade keine Fensteröffnungen befinden.

Wohnhaus Zurmatten in Kammersrohr.

(Tafel 112)

Jakob von Wenge ist der erste bekannte
Eigentümer des Hofes zu Rohre bei
Günsberg. Heini Kammer hatte die Hälfte
hievon zu Erblehen. Im Jahre 1428 wurde
dieser des Lehens verlustig erklärt. Trotzdem
es an den Lehensherrn zurückfiel,
hiess das Gut bis auf den heutigen Tag
„Kammersrohr". Aus einem anderen Teil,
erworben von der Familie Zurmatten,
entstanden die Mattenhöfe. Mit Wahrscheinlichkeit
ist Hans Zurmatten, Maurerwerkmeister
, der Erbauer des Hauses.
Er und sein Bruder Urs, ebenfalls Maurer,
wurden 1552 Bürger der Stadt Solothurn.

Hans Zurmatten wurde 1528 Grossrat,
1532 Jungrat und 1537 Bauherr. Die
letzte Eigentümerin aus dieser Familie
und zugleich die letzte ihres Geschlechtes,
war die 1682 verstorbene Maria Johanna
Zurmatten, Witwe des Urs Josef Wallier
von Wendelsdorf. Aus neuerer Zeit vernehmen
wir, dass laut Steigerung vom
19. Januar 1818 die Frau alt-Landschrei-
berin Helena Betzinger Eigentümerin des
Hauses wurde, das dann lt. Fertigung vom
3. Juli 1831 in den Besitz von alt-Kriegs-
kommissär Betzinger überging. Später
erwarb Albert Glutz von Sury das Gut
(1885), der das Gebäude renovierte.

Auch dieses Landhaus steht in direkter
Verbindung mit Scheune und Stallungen.
Im Erdgeschoss wohnte gewöhnlich der
Pächter, während die obern Stockwerke
für den Sommeraufenthalt des Besitzers
reserviert blieben. Den baulich interessantesten
Teil des Wohnhauses bildet das
Treppenhaus mit der einzigen uns bekannten
derartigen Treppenkonstruktion
im Kanton Solothurn. Sie ist dreiläufig
angeordnet, und bei den Kehren durchgehend
durch profilierte Pfosten abgestützt
, die Baluster vierkantig, mit schwerer
Handleiste, die Stufen aufgesattelt.
Die ganze Anlage macht einen derben,
wuchtigen Eindruck. Zu erwähnen ist
wieder ein grosser Saal im zweiten Stock,
der die ganze Breite des Hauses einnimmt.
Eine Türe dieses Saales mit reichen verschiedenfarbigen
Holzintarsien befindet
sich jetzt im Museum von Solothurn. Eine
andere Türe zeigt charakteristische Renaissancefüllungen
. Die breite Giebelfassade
mit grossen Fensteröffnungen und gotischen
Profilen ist der Landschaft vorzüglich
angepasst.

Wohnhaus in der Gemeinde Rüttenen bei
Solothurn „Königshof''''.

(Tafel 59)

Einem aus dem Jahre 1837 stammenden
Manuskripte des Obersten Altermatt,
des damaligen Eigentümers des „Königshof
", ist über die Eigentumsverhältnisse
im Verlaufe der Zeit nach Mitteilung von
Herrn Gaston von Sury folgendes zu entnehmen
:

Die ältesten Dokumente sind Prozess-

LVI


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/das_buergerhaus_21_1929/0058