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Fig. 14. JAPANISCHE RÄUCHERVASE IKOGO). BRONZE
WIE SOLLEN BILDER BEHANDELT WERDEN?
Gelangt in irgend eine Bildersammlung ein
frischentstandenes Bild, so wird es immer
zuerst auffallen, nicht nur deshalb, weil es
neu, sondern auch seines „frischen" Aussehens
wegen.
In gut geleiteten Museen, oder besser gesagt
in sehr gut geleiteten, kann dies nicht
vorkommen, denn alle Bilder darin müssen
in Bezug auf ihr Wohlerhaltensein auf gleicher
Stufe stehen, alle müssen „neu" in dem
Sinne sein, wie man von einem neuen Hut
oder einem neuen Rock spricht. Aber solche
Museen kann man mit der Diogeneslaterne
suchen. Man sollte meinen, dass überall
soviel technische Aufsicht ist, dass die Bilder
gut erhalten bleiben müssen, aber das ist
merkwürdigerweise nur in geringem Prozentsatz
der Fall; nicht nur in kleineren Provinzial-
museen, sondern auch in manchen grossen
Kunstsammlungen begnügt man sich damit,
die Bilder hinzuhängen in der Meinung, dass
die höfliche Anweisung „die Kunstgegenstände
dürfen nicht berührt werden" und das Abgeben
der Schirme und Stöcke ausreichend
sei, um die Gemälde dauernd in dem Zustande
zu erhalten, in dem sie sich bei ihrer
Einverleibung in das Museum befanden. Man
denkt scheinbar logisch: Was kann dem Bilde
schaden, wenn es ruhig an der Wand hängt?
Plötzlich jedoch kommt man zu der Einsicht,
in welch' elendem verwahrlostem Zustande
sich Kunstwerke befinden, die einige Jahr-
Von Eugen Voss
(Nachdruck verboten)
zehnte lang sich dieser sorgsamen Behütung
im Museenbesitz erfreut haben.
Der Kunstfreund
, der
seine Räume
nur mit wenigen
Bildern
schmückt, behält
ganz gewiss
die aufmerksame
Behandlung
im
Auge;was nur
für ihre Säuberung
und das
Erhaltenbleiben
des
Farbenglanzes
geschehen
kann, wird angewendet
, und
doch leiden
die Bilder im
Privatbesitz
noch viel ärger
als in den Galerien
; aber
aus dem entgegengesetzten
Grunde, weil
zu viel daran
gethan wird. In
Fig. 17. BRONZEVASE
(Neuzeitige japanische Arbeit)
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