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^sg). PERSONAL-NACHRICHTEN VERMISCHTES -C^=^
ERNST ZIMMERMANN
(f 15. November 1901)
wir noch in unseren Mappen bewahrten), dass ihn
auch die Luft- und Lichtprobleme der modernen
Freilichtmalerei beschäftigten. Sein Lieblingsgebiet
war das biblische Historienbild, das er nach
einigen humoristischen Genrebildern (wir erwähnen
auf diesem gelegentlich
auch weiter gepflegten
Gebiet die im X. Jahrg.
der »K. f. A.« S. 370
reproduzierten »Würfelspieler
«, »Geschäftsfreunde
« I. Jahrg. S. 314
und »Das Ei des Kolumbus
« VIII. Jahrg.
S. 88), 1879 mit dem
X# Bilde >Der zwölfjährige
Jesus im Tempel« betrat
. 1883 folgte die
durch ihre echt-deutsche
, idyllische Auffassung
bestechende »Anbetung
der Hirten«
(Münchener Pinakothek
), 1886 »Christus
und die Fischer«, 1888
»Christus Consulator«
(Leipziger Museum.
Abb. III. Jahrg. S. 278),
1892 »Christus erscheint dem Thomas», 1893 »Rast
auf der Flucht nach Aegypten« (Abb. IX. Jahrg. S. 54),
1895 »Kommet her zu mir«. Einen guten Namen auch
hat sich Zimmermann durch seine virtuos gemalten
Fischstilleben erworben, mit denen er glänzende
dekorative Wirkungen verfolgte. Noch die heurige
»Internationale« im Glaspalast enthielt zwei solche
Schöpfungen, in der hiesigen Pinakothek ist er auch
in dieser Beziehung charakteristisch vertreten. Der
Verstorbene, 1886 mit dem Professortitel ausgezeichnet
, war seit 1887 Ehrenmitglied der hiesigen
Akademie der Künste. — Am 16. November starb
der Maler und Radierer Hugo Degenhard. Der
1866 hierselbst geborene, ursprünglich auf der Kunstgewerbeschule
, dann in der Malschule Hollosy und
auf der Akademie unter Otto Seitz ausgebildete
Künstler konnte in seinen nach schlichter Naturwahrheit
strebenden Landschaften, die vielfach im
Kunstverein und auch auf Ausstellungen der Se-
cession erschienen, als eine hoffnungsvolle Kraft
unter den jüngeren hiesigen Landschaftern gelten.
/GESTORBEN: In Stockholm am 18. Oktober der
Maler Johann August Malmström, am
31. Oktober in Kopenhagen der Geschichts- und
Genremaler Prof. F. E. Lund, ebenda im November
der Bildhauer Prof. Th. Stein.
OERLIN. Prof. Peter Breuer ist jetzt definitiv
mit der Schaffung des Kaiser Friedrich-Denkmals
für Köln beauftragt worden. — Prof. Eugen Bracht
hat einen Ruf an die Dresdener Akademie erhalten
und angenommen. Eine Reihe von Schülern wird ihn
dorthin begleiten, wie es in Akademie-Kreisen bei
derlei Anlässen oft der Fall zu sein pflegt. In Bracht
verliert die Berliner Akademie eines ihrer hervorragendsten
Mitglieder (auch deren Senat gehörte er
an), die Hochschule für die bildenden Künste einen
bedeutenden Lehrer. — Die Zahl der Studierenden
der Hochschule ist gegen das Vorjahr nicht unbeträchtlich
gestiegen. Die sieben von der Hochschule
unabhängigen Meisterateliers für die bildenden
Künste werden von elf Malern, acht Bildhauern,
drei Graphikern und drei Architekten besucht. Mit
Ausnahme des v. Endeschen Ateliers für Baukunst
ist deren Umzug nach dem Neubau der akademischen
Unterrichtsanstalten bereits erfolgt. Wann der Rest
der Malklassen etc. übersiedeln wird, ist noch nicht
zu bestimmen.
VERMISCHTES
IN/TÜNCHEN. Der Bilderdiebstahl bei Frau Prof.
Grützner stand dieser Tage bei der Strafkammer
des Landgerichts München I zur Verhandlung
. Es handelt sich, wie seiner Zeit aus Berichten
in Tagesblättern bereits bekannt geworden ist, um
die Entwendung einer Anzahl Gemälde und Zeichnungen
von Grützner, Defregger, Wenglein, Wopfner,
Hellrath, Gebler, Raupp etc., die in fremder Verwahrung
von Seiten ihrer Besitzerin deponiert waren.
Ein Teil der Bilder war in den Rahmen durch
Kopien ersetzt worden. Als Dieb wurde ein Schreiner
ermittelt und jetzt verurteilt, ein zweiter Angeklagter,
der Hehlerei bezichtigt, weil durch ihn die Originale
zum grössten Teil sodann an hiesige kleinere
Kunsthändler gelangt waren, wurde freigesprochen.
TDERLIN. Manchmal schon dürfte die Frage auf-
*-* getaucht sein, ob die Verkaufsbureaux oder
Geschäftsleitungen von öffentlichen Kunstausstellungen
verpflichtet sind, dem Künstler den Namen
des Käufers zu nennen, der durch ihre Vermittlung
ein Werk des Betreffenden gekauft hat. Hat doch
der Künstler u. a., wenn er z. B. das Vervielfältigungsrecht
seiner Bilder verkaufen will, ein vermögensrechtliches
Interesse daran, den Namen des
Käufers zu kennen, denn an sich ist dieser nicht
verpflichtet, ihm oder einem Sonstigen das Kunstwerk
zur Vervielfältigung zur Verfügung zu stellen.
Nach dem Dafürhalten der »K.-Ztg.« wird man die
eingangs berührte Frage bejahen müssen. In der
Regel wird zwischen dem Künstler und den Geschäftsleitungen
ein Maklervertrag im Sinne des
ernst zimmermann (f) zahme indianer
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