Augustinermuseum Freiburg i. Br., [ohne Signatur]
Die Kunst: Monatshefte für freie und angewandte Kunst
München, 6. Band.1902
Seite: 265
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gegen die alten standen, dass Irrtümer untergelaufen
waren, und dass man jedenfalls den
Geist des alten Baues mit den Ergänzungen
nicht ganz getroffen habe. Aber das änderte
nichts, war man doch der Ueberzeugung, dass
man dafür jetzt ganz genau wüsste, wie es
zu machen sei. Der Gedanke, dass die auf
uns folgende Generation auch an unsern Restaurierungen
Fehler und Unzulänglichkeiten
finden könne, scheint nie einem Restaurator
gekommen zu sein, wie denn an ihnen überhaupt
nichts rührender ist, als die fröhliche
Zuversicht, mit der sie ihres Amtes walten.
Die Stimmen in der Architektenpresse bei Gelegenheit
des Heidelbergerschloss-Falles zeigten
das wieder deutlich.

Noch auffallender als diese eigentümliche
Ansicht über die eigene Zulänglichkeit ist aber
der Umstand, dass man sich nie klar gemacht
zu haben scheint, dass man doch eigentlich
hier im Grunde denselben Irrtum beging, den
wir aus der Kunstgeschichte in Bezug auf die
Wiederherstellung alter Statuen und die Ueber-
malung alter Gemälde kennen. Mancher Architekt
hat wohl in Italien die mit Antiken gefüllten
Säle der Museen durchwandert und dabei
im „Burckhardt" die steten Warnungsrufe gelesen
, dass viele, vielleicht die meisten derselben
zur Zeit ihrer Auffindung restauriert,
ergänzt oder überarbeitet worden und dadurch
ihres Originalwertes beraubt seien. Ist ihm
nie bei seinen spätem Wiederherstellungen
der Gedanke gekommen, dass er im neunzehnten
Jahrhundert dasselbe an den Werken
der Architektur begeht, was die Renaissancebildhauer
an den antiken Statuen begingen,
dass er diese Bauten dadurch ebenso ihres historischen
Wertes beraubt wie es dort mit den
antiken Skulpturen geschehen ist, und dass die
Generationen nach uns mit denselben Augen
auf seine Restaurierungen blicken werden, mit
denen wir jetzt auf die Ergänzungen der Antiken
blicken? Hier wie dort handelte es sich
um denselben Irrtum : man wollte den Eindruck
eines unversehrten Ganzen herstellen,
ein komplettes, schmuckes Kunstwerk statt
eines Torso haben. In beiden Fällen siegte die
kindische Freude an dem Ding über die historische
Einsicht, der oberflächliche Ordnungssinn
über die Achtung vor dem Originalwerk.

Bei Werken der Architektur treten nun allerdings
Fälle auf, in denen Eingriffe in alte Bauten
nötig werden, weil der Bau benutzt wird und
in seinem Nutzwert erhalten bleiben muss.
Das findet beispielsweise statt bei benutzten
Kirchen, Wohnhäusern, Rathäusern u. s. w.
Es ist unzweifelhaft das Recht des derzeitigen
Besitzers, seinen Bau nicht nur benutzungsfähig
zu erhalten, sondern unter Umständen
sogar anderen Bedürfnissen anzupassen, zu
vergrössern oder umzubauen. Das ist zu allen
Zeiten gethan worden, aber wiederum zeichnet
sich die Gegenwart hier durch eine ganz verschrobene
Auffassung aus. Auf dem Denkmaltag
in Dresden 1900 wurden von den versammelten
Architekten Grundsätze genehmigt,
welche verlangen, dass sich in solchen Fällen
der Architekt aufs genaueste dem Stil des Originalwerkes
anzupassen habe und mit Verleugnung
jeder Spur von eigener Individualität
genau so bauen solle, wie an seiner Stelle
der alte Meister gebaut haben würde. In dieser
Vorschrift verbirgt sich ein ganzer Rattenkönig
von Verkennungen der Thatsachen, Schiefheiten
und Unmöglichkeiten. Denn erstens ist
es für den Menschen der Gegenwart ein Ding
der Unmöglichkeit, künstlerisch genau so empfinden
zu wollen wie ein Mensch der Kultur
vor vier- oder fünfhundert Jahren (wir vermögen
uns künstlerisch nicht einmal in die
Lage der Menschen vor 50, ja 20 Jahren zu
versetzen), zweitens ist kein Mensch im stände,
beim künstlerischen Gestalten irgend welcher
Art seine Individualität zu verleugnen, drittens

Dekorative Kunst. V. 7. April 1902,

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