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E. VOET
GOLDENE GÜRTELSCHLIESSE
sind die Bauten, um die es sich handelt, fast
stets in verschiedenen Zeiten entstanden, so
dass man nicht weiss, an welches Jahrzehnt
man sich halten soll, und viertens und hauptsächlichst
, selbst wenn noch alles gelänge, was
würde das Ergebnis sein? Eine geschichtliche
Fälschung. Die Vorschrift läuft direkt auf die
geschichtliche Fälschung hinaus, und geschichtliche
Fälschungen, mit mehr oder weniger
(meist mit weniger) Glück durchgeführt, sind
fast alle Wiederherstellungen gewesen, die man
im neunzehnten Jahrhundert vorgenommen
hat. Wenn es in früheren Jahren nötig wurde,
Umbauten vorzunehmen, so dachte natürlich
kein Mensch daran, sich oder seine Zeit zu
Gunsten der Entstehungszeit des Urbaues zu
verleugnen, sondern man baute eben mit vollständiger
Selbstverständlichkeit im Stile seiner
eigenen Zeit, woher es denn gekommen ist,
dass uns unsere alten Bauten mit grösster
Treuherzigkeit in ihren eigenen Gesichtszügen
ihre Geschichte erzählen. Nun wird behauptet,
unsere Zeit hätte keinen eigenen Stil. Das
trifft aber nur bis zu einem gewissen Grade
zu. Denn abgesehen von den modernen Regungen
in der Architektur ist doch auch der
eingefleischteste Stilarchitekt nie in der Lage
gewesen, in seinen Stilreproduktionen die Gegenwart
ganz uud gar zu verleugnen, dafür
sorgten schon die gegen früher total veränderten
äusseren Bedingungen. Ausserdem
hat man freiwillig Stile gemischt, verändert, erweitert
, umgestaltet. Also, gewähre man diese
Freiheit doch auch bei Umbauten alter Bauwerke
! Ja, nicht nur das, man mache sie zur
Bedingung, man verlange, dass der in unserer
Zeit entstandene Um- und Anbau sich von
dem Urbau stilistisch grundsätzlich unterscheide
, dass er sich als Zusatz der
Gegenwart deutlich kennzeichne. Das
wäre ein ausführbarer, ehrlicher und
der Würde unserer Zeit entsprechender
Standpunkt.
Aber bei den allermeisten der vorgekommenen
Wiederherstellungen hat
es sich gar nicht um diese einzig zulässigen
Fälle der baulichen Eingriffe,
die zur Erhaltung ihres Gebrauchswertes
, gehandelt. Man hat restauriert
aus Gefühlsgründen, um einen alten
Bau neu aufzuarbeiten, um spätere
Ein- und Anbauten oder Hilfskonstruktionen
zu entfernen, um zerstört
oder unvollendet auf uns gekommene
alte Bauten zu Vollbauten zu ergänzen.
Alle diese Vornahmen sind im Grundzug
ihres Wesens überflüssig, falsch
und verwerflich. Und zwar aus dem
einfachen Grunde, weil sie den Denkmalwert
des alten Baues zerstören, ihn als historische
Urkunde vernichten oder zum mindesten beeinträchtigen
. Diese alten Bauten sind als
Dokumente auf uns gekommen, die Generation
auf Generation weitergereicht hat. Wir, als
die derzeitigen Verwalter, haben moralisch
ebensowenig ein Recht in ihr Wesen einzugreifen
, als die Renaissancebildhauer den Antiken
gegenüber hatten, als der Besitzer einer
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