http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/die_kunst_13_1906/0208
DAS RECHT AM EIGENEN BILD
Von Eduard Eckert
I.
Vor einiger Zeit stand in einer Zeitung ein
Theaterbericht über „Hans Huckebein"
von Blumenthal und Kadelburg zu lesen. Hans
Huckebein, „ein sonst ganz braver Fabrikant",
ist in Ostende „in zärtlicher Situation, aber
nicht mit seiner Gattin, hinterrücks kinemato-
graphiert worden. Das Bild wird in Berlin
vorgeführt und das wird ihm zur Quelle reichlicher
Leiden, bei denen Frau, Schwiegermutter
und zuletzt noch ein Athlet von beängstigender
Stärke und Aufgeregtheit, der
Mann der Ostender Bekanntschaft, ihm bänglich
mitspielen. Schließlich hat er noch das
Pech, daß es gar kein echtes Schäferstündchen
war in Ostende; denn die Dame war
eine Angestellte der Kinematographengesell-
schaft, die derartige Szenen auf solche Weise
naturwahr zu bekommen sucht".
„Das Stück ist", so sagt der Berichterstatter,
„geschickt gemacht, lustig und weiß, was modern
ist; spielt doch ein Kinematograph die Rolle
des Unheilstifters!" Allein das ist offenbar
nicht das einzige Moderne an dem Stück. Soviel
sich aus dem kurzen Theaterbericht ersehen
läßt, wird in der Leidensgeschichte Huckebeins
eine sehr aktuelle juristische Frage
praktisch, die Frage nach dem Recht am eigenen
Bild. Muß Herr Hans Huckebein es sich gefallen
lassen, daß man ihn so meuchlings
photographiert? Muß er es sich gefallen lassen,
daß man sein Bildnis dem Publikum vorführt,
noch dazu in einer Situation, in der er sich
ganz gewiß nichts weniger als einen Zuschauer
gewünscht hat?
Die Frage nach dem Schutze, den das Recht
am eigenen Bild im jetzigen Rechte genießt
und den es eigentlich genießen sollte, den
eine künftige Gesetzgebung ihm verschaffen
soll, ist in der letzten Zeit mehrfach literarisch
erörtert worden. Auch der deutsche
Juristentag hat sich schon mit ihr befaßt. Besondere
Bedeutung hat die Frage dadurch erlangt
, daß die Reichsregierung jetzt eine gesetzliche
Regelung beabsichtigt. Der Entwurf
eines neuen Gesetzes betreffend das Urheberrecht
an Werken der bildenden Künste und
HENRI DE BRAEKELEER (1830-1888)
DER FARBENRE1BER
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