Augustinermuseum Freiburg i. Br., [ohne Signatur]
Die Kunst: Monatshefte für freie und angewandte Kunst
München, 17. Band.1908
Seite: 238
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-sr4^> NEUE LITERATUR <^=xp-

phischen Trust in Verbindung mit dem Tabaktrust
wegen widerrechtlicher Nachbildung des im
Verlage der Photographischen Gesellschaft erschienenen
Bildes »Chorus« von dem englischen Maler
Dandy Sadler angestrengt hatte. Der Lithographische
Trust hatte für den Tabaktrust ein farbiges
Plakat nach dem genannten Bilde angefertigt, und
zwar mit voller Kenntnis des Umstandes, daß die
Photographische Gesellschaft auf Grund der üblichen
Eintragung des Werkes in dem Copyrightbureau
in Washington den Urheberschutz beanspruchte
. Der Trust verließ sich dabei auf die bisher
drüben vielfach auch in juristischen Kreisen
verbreitete Auffassung, daß dieser Schutz nach Lage
der amerikanischen Gesetzgebung nicht aufrecht
erhalten werden könne. Nunmehr hat der von der
Photographischen Gesellschaft seit dem Bestehen
eines Uebereinkommens über den gegenseitigen
Schutz des Urheberrechts zwischen Deutschland und
den Vereinigten Staaten vertretene Standpunkt durch
die erwähnte Entscheidung des höchsten amerikanischen
Gerichtshofes eine volle Bestätigung gefunden
. Durch sie wird endlich Klarheit in einer Materie
geschaffen, die durch widersprechende Entscheidungen
unterer Instanzen in früheren Fällen
nur noch mehr verwirrt worden war. Die beiden
Hauptpunkte der Entscheidung sind: 1. Die Ausstellung
eines Gemäldes, wie die des in Frage
stehenden in der Royal Academy, London, gilt nicht
als eine Veröffentlichung und kann darum den
Schutz nicht beeinträchtigen. Voraussetzung bleibt
allerdings dabei, daß in einer derartigen Ausstellung
das Kopieren der ausgestellten Bilder nicht jedermann
freisteht. 2. Es ist nicht notwendig, die sogenannte
Copyrightnotiz auf dem Gemälde selbst
anzubringen. Der Wortlaut des Gesetzes läßt hierüber
Zweifel zu. Nach den Entscheidungen des
höchsten Gerichtshofes genügt es indessen, daß die
ins Publikum gelangenden Vervielfältigungen mit
der Notiz versehen sind.

NEUE LITERATUR

A. F. Seligmann, Briefwechsel zwischen
Schiller und Goethe in denjahren 1905—1907.
Wien, Hugo Heller & Co. M. 3.—, geb. M. 4.—.

Ein geistreiches Buch ist eben erschienen, das
mancher vielleicht unvorsichtig schnell aus der
Hand legt, weil ihn der Titel nicht sehr aktuell anmutet
: »Briefwechsel zwischen Schiller und
Goethe.« Sieht er näher zu, so findet er freilich
dem obigen Titel noch die Worte beigefügt »in den
Jahren 1905—1907« und merkt dann wohl, daß es
sich um eine witzige Mystifikation handeln könne.
Es handelt sich sogar um eine sehr witzige! Der
Maler A. F. Seligmann, der das Büchlein bei Hugo
Heller & Co. in Wien herausgegeben hat, hat hier
eine höchst amüsante Form gefunden, von den Kulturfragen
unserer Zeit zu plaudern. — Eine neue Anwendung
der sonst schon etwas abgebrauchten Form
der Parodie. Aber eine Parodie höheren Stils, bei
der auch der Anschein jeder Verulkung der Originale
ausgeschaltet ist. Seligmann kennt nicht nur den
Briefstil der beiden deutschen Dichterfürsten aus
dem ff und bildet ihn treffend und ergötzlich in
jener Korrespondenz nach, so daß man stets Schiller
und Goethe selbst zu lesen glaubt — er ist auch
ein gründlicher, feinfühliger Kenner ihrer Werke,
und was den großen Wert des Buches ausmacht,
sind die Anmerkungen, d. h. die geistvoll gewählten
reichlichen Zitate, die uns oft in ganz überraschen-

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