Augustinermuseum Freiburg i. Br., [ohne Signatur]
Die Kunst: Monatshefte für freie und angewandte Kunst
München, 18. Band.1908
Seite: 372
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ARCHITEKTONISCHE ODER LANDSCHAFTLICHE GARTENGESTALTUNG

ARCH. JOHANNES BOLLERT-DRESDEN WOHNHAUS DIR. REUSS IN EISENACH

von der richtigen Pflanzenverwendung abhängen
, weshalb letztere nicht als nachträgliche
, handwerksmäßige Zutat gewertet werden
kann.

Sind nun, so möchte ich fragen, bei dem
Landhaus in der Villenkolonie die gleichen
Bedingungen für den Garten vorhanden? Ich
glaube, nein! Es ist ja keine Frage, daß zwischen
dem städtischen Hausgarten und dem
Villengarten eine scharfe Grenze nicht gezogen
werden kann, ebensowenig wie dies zwischen
dem Begriff Villengarten und Park denkbar
ist. Aber im allgemeinen handelt es sich
bei dem Landhaus- oder Villengarten doch
um eine viel freiere Lage und bedeutendere
Größe. Die Landhausgärten einer Villenkolonie
bilden vielfach zusammen ein Stück
schöner Landschaft, in welche zwischen die
waldähnlichen Bestände und frischen Matten
die Gebäude hineingestellt zu sein scheinen.
Da man Landhausviertel möglichst an solchen
Stellen einrichtet, welche schon von der Natur
bevorzugt sind, sei es, daß ein Fluß oder Strom
sie bespült, oder Wald sie bedeckt, so weisen
sie ohnehin zumeist einen einheitlichen Zug

auf. Diesen zu erhöhen scheint mir deshalb
eine Aufgabe der Gartenkunst zu sein, welche
die gegebenen natürlichen Verhältnisse zu
größter Vollkommenheit zu steigern bemüht
sein muß. Ich glaube deshalb, daß in derartigen
großen Gärten die freie, ungezwungene
Pflanzung und durch den Zweck allein bedingte
Wegführung, die besonders in hügeligem
Gelände durchaus unsymmetrisch,
krummlinig sein wird, die Regel bilden sollte.
Die Bauart der Landhäuser, welche nicht das
Monumentale, sondern gewöhnlich das Gemütliche
, Einfache, Freie bevorzugen, ist ein
Grund mehr für die zwanglose Anordnung
des Gartens, denn es wäre nicht richtig, ein
einfaches, schlichtes Landhaus zum Mittelpunkt
eines mehrere Morgen großen architektonischen
Gartens zu machen, wie ihn etwa
ein städtischer Straßenpalast erfordert.

Soll man nun aber bei dem Landhaus auf
all die reizvollen Bestandteile des architektonischen
Gartens verzichten? Soll uns kein
kühler, hofartiger Gartenraum aufnehmen,
dessen mit Schlingpflanzen überwucherte
Mauern etwas Behagliches, Heimliches ver-

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