http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/die_kunst_20_1909/0571
-s^sö> NEUZEITLICHE FRIEDHOFSANLAGEN
FRIEDRICH BAUER-MAGDEBURG SKIZZE FÜR EIN FRIEDHOFSPROJEKT
Ziel auch mit minderwertigen Surrogaten zu
erreichen. Die häßlichsten, an sich oft ganz
wertlosen Dinge werden in ungebührlicher
Weise dem Beschauer aufgedrängt, welchem
dadurch ein Uebersehen und Genießen des
Gesamtbildes unmöglich gemacht wird.
So ist es im Städtebau, so ist es auch in
der Friedhofskunst. Was Wunder, wenn da
ein von Hause aus gut angelegtes Gräberfeld
nach der Belegung alles andre ist als ein Ort,
in dem der Leidtragende sich sammeln kann,
und den auch ein Unbeteiligter einmal gern
durchschreitet.
Es erscheint unerläßlich, daß die Wirksamkeit
des Künstlers nicht mit der Anlage
des Friedhofes aufhört, sondern daß sich
sein Einfluß auch auf die Gräber und Denkmäler
ausdehnt. Allerdings muß das in einer
Form geschehen, die dem einzelnen nicht
allzusehr als Einschränkung seiner persönlichen
Freiheit erscheint. Man kann ihm, nachdem
er eine Grabstelle erworben hat, natürlich
nicht eine bestimmte Form für deren Ausgestaltung
aufzwingen. Doch könnte man z. B.
von vornherein generelle Vorschriften über
die Form der Anlage, ihre Größe und Materialien
für bestimmte Bezirke festlegen.
Der Einzelne hätte so die volle Freiheit, sich
eine Grabstelle auszusuchen, und könnte die
Erfüllung aller seiner Wünsche erzielen, ohne
deshalb die vom Architekten angestrebte Gesamtwirkung
zu gefährden. Er dürfte nur
nicht an beliebiger Stelle eine beliebige Grabanlage
ausführen, sondern wäre je nach Maßgabe
seiner Wünsche an bestimmte Bezirke
gebunden. Eine verschiedene Normierung der
für die Grabstellen zu entrichtenden Verkaufspreise
könnte hierbei scheinbare Härten und
Ungerechtigkeiten unschwer ausgleichen.
München, dem nun einmal das Verdienst
gebührt, auf dem Gebiete der Friedhofsanlagen
in jeder Beziehung das Vorzüglichste
geleistet zu haben, ist auch in dieser Richtung
bahnbrechend gewesen. Für den dortigen
Waldfriedhof ist ein Statut ausgearbeitet worden
, welches den Umfang und die Materialien
der Grabmäler für die einzelnen Bezirke bestimmt
. Es heißt dort u. a. wörtlich : „Es
ist darauf zu achten, daß innerhalb der einzelnen
Gräberfelder kein zu großer Wechsel
der Grabmalformen stattfindet. Schon Ordnung
ist Schönheit. Gruppenweise und je
nach ihrer Lage sollen dieselben eine künstlerische
Einheit bilden und aufeinander Rücksicht
nehmen."
Nur bei Erbbegräbnissen ist ein größerer
Spielraum gelassen, doch mit der Einschränkung
, daß die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt
werden darf, sofern nicht durch
Anpflanzungen die nötige Trennung bewirkt
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