Augustinermuseum Freiburg i. Br., [ohne Signatur]
Die Kunst: Monatshefte für freie und angewandte Kunst
München, 21. Band.1909
Seite: 543
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I

JOSEF UHL

DÄMON LEIDENSCHAFT (RADIERUNG)

Münchner Glaspalast 1910

KÜNSTLERSIGNATUREN

Von Dr. Hans Vollmer

I

Die heutige, ziemlich allgemeine Gewohnheit
der Künstler, ihre Arbeiten durch
die Anbringung ihrer Namenssignatur als ihr
geistiges Eigentum für die Oeffentlichkeit zu
bezeichnen - - nur die Architekten verzichten
auf dieses Mittel, ihren Namen späteren Generationen
zu überliefern ■— diese Gewohnheit
war früheren Künstlergeschlechtern nicht
so geläufig. Die alten Maler und Bildhauer
haben es ihren späteren Biographen nicht so
leicht gemacht, eine genaue Chronologie ihres
Werkes aufzustellen, wie die Künstler von
heute, die mehr oder weniger jede ihrer Arbeiten
, bevor sie die Staffelei oder die Bildhauerwerkstatt
verläßt, mit Vor- und Nachnamen
, sowie Jahreszahl versehen. Man ist
wirklich versucht, die kommenden Kunsthistoriker
des dritten Jahrtausends um diese
Gewissenhaftigkeit unserer Künstler zu beneiden
. Die Mehrzahl der aus den verflossenen
Jahrhunderten uns erhaltenen Gemälde
und Skulpturen entbehren einer Künstlersignatur
. Auf Urheberrechte an ihren Werken
scheinen die Künstler des Mittelalters keine
besonderen Ansprüche gemacht zu haben. „Es
galt damals der ideale Grundsatz, zur Ehre

Gottes und seiner Heiligen zu wirken und
damit nicht zu prahlen. Den alten Malern
genügte der Beifall der Mitwelt, welche die
Kunst und den Meister ehrte, wenn sie in
ihm den Priester derselben erkannte." (Nagler)
Der Künstler trat viel mehr zurück hinter sein
Werk, als das heutigen Tages der Fall ist, wo
die erste Frage immer lautet: Wer ist der
Autor? Dieser Kultus der Persönlichkeit war
dem Mittelalter fremd. Der Zwang des Zunftwesens
, wie überhaupt das mangelnde Individualitätsgefühl
jener Zeit, ließ den einzelnen
vollständig in der Masse untergehen. Der
mittelalterliche Künstler war Handwerker und
als solcher einer Gilde inkorporiert, die mit
strengen Vorschriften das Schaffen jedes ihrer
Mitglieder regelte und überwachte. Die Verträge
wurden mit so peinlicher Kleinlichkeit
und solcher Ausführlichkeit abgeschlossen,
sehr häufig engste Anlehnungen an berühmte
ältere Muster gefordert, daß dem Künstler
für seine Phantasie nur ganz enger Spielraum
übrig blieb. Die Meisten verließen zeitlebens
nicht den Handwerksboden, waren Allerwelts-
künstler, „welche sich heute verpflichteten,
Geschütze anzustreichen und zu firnissen,

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