http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/die_kunst_26_1912/0480
PAUL HAUSTEIN
Ausführung in dunkelgrünem Diabas und hellgrünem Syenit:
GRABMAL
Aug. Conradus, Eisenach
bis zur Fertigstellung des der Schule staatlich bewilligten
Eigengebäudes. Und doch ist diese Abseitsstellung
wieder mehr als ein bloßer Zufall und
nicht ohne symptomatische Bedeutung. Der autoch-
thone Hamburger hat sich nämlich immer noch nicht
ganz in die Vorstellung hineinfinden können, in dieser
Schule, die ihre Lehrkräfte meist von außen, aus
Bayern, Wien, der Schweiz bezogen hat, ein heimatliches
, hamburgisches Institut zu erkennen. Für
ihn steht die Schule vorläufig noch immer und wird
sie wohl auch noch solange abseits stehen, bis die
hier entwickelten Kräfte in die verschiedenen beruflichen
Tätigkeitsgebiete schaffend eingetreten sein
werden. Das ist zu verstehen und nachzufühlen.
Der Süddeutsche kann sich in norddeutsche Art
noch weit schwerer hineinfinden als dieser in jene.
Nun kommt der verjüngten Kunstgewerbeschule
eines zugute: daß ihre eigene in die Zeit der
jetzt im Zuge befindlichen baulichen Neugeburt
Hamburgs hineinfällt. Dadurch ist auch der konservativste
Hamburger genötigt, sich an so viel anderes
Neues zu gewöhnen, daß es ihm auf das bißchen
Kunstgewerbeschule auch nicht mehr ankommt.
Harrt also die Leitung dieser Schule, unter Respektierung
der durch Tradition, Gewöhnung und Stellung
der Stadt im Weltleben entstandenen, berechtigten
lokalen Eigentümlichkeiten auf den eingeschlagenen
Pfaden aus, so kann es nicht fehlen, daß das Institut
schließlich dennoch dahin gelangt, sich als
ein wurzelechtes Hamburgisches Lehrinstitut durchzusetzen
. — Wir werden in einem späteren Hefte
ausführlicher darüber berichten. h. e. Wallsee
DER KUNSTERLASZ EINES ERZBISCHOFS
Trinen recht sonderbaren Erlaß „Zum Bau und
*^ der Ausstattung von Kirchen und anderen kirchlichen
Gebäuden" veröffentlicht Kardinal Fischer,
der Erzbischof von Köln, im Kirchlichen Anzeiger
seiner Diözese. Es heißt dort u. a.:
„Neue Kirchen sind in der Regel nur in
romanischem oder gotischem bezw. sogenanntem
Uebergangsstile zu bauen. In letzterer
Zeit geht das Bestreben mancher Baumeister dahin,
spätere Stilarten, selbst ganz moderne Bauarten
zu wählen. In Zukunft wird dazu — es müßten
denn ganz eigentümliche Verhältnisse obwalten —
keine Genehmigung erteilt werden." Der Architekt
habe sich bei seinen „Neuschöpfungen"
stilrein zu verhalten. Spätgotisches Maßwerk an
Kirchen aus frühgotischer Zeit zu verwenden, ist
untersagt. Die Sakristeien dürfen nicht anders
stilisiert sein als die Kirchen. Der Erzbischof hat
hier mit besonderem Mißfallen Versuche in modernen
Formen, „im sogenannten Jugendstile" zu vermerken
geglaubt. Er verbietet die Anwendung dieser Ver-
irrung auch für die Pfarrhäuser.
Und wie steht es mit der Ki r ch enm a 1 e r ei ?
Schlimm, sehr schlimm. Bei gründlicher Erwägung
hat sich dem hohen Herrn die Einsicht ergeben, daß
im frühen Mittelalter Tafelgemälde „weniger Anwendung
fanden", demnach dürften sie auch heute
strenggenommen in romanischen und frühgotischen
I
410
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/die_kunst_26_1912/0480