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DER WETTBEWERB UM DAS BISMARCK-NATIONALDENKMAL IN BINGERBRÜCK
stehen bleibenden und später durch zahlreiche
Nebenausschüsse stark vergrößerten, geschäftsführenden
Ausschuß ganz von der Mitwirkung bei
der Entscheidung über den auszuführenden Entwurf
des Denkmals auszuschalten. Obwohl es keinem
Zweifel unterliegen konnte, daß er in den künstlerischen
Dingen von vornherein wenig Geschick
bewiesen und das Hauptgewicht auf die politisch-
nationale Seite gelegt hatte; er fühlte sich eben als
der Vertreter des ganzen Volkes und hielt sich als
solcher verpflichtet, die Rechte eines mitsprechenden
Bauherren geltend zu machen. Hierin liegt der
Kern späterer Konflikte. — Der geschäftsführende
Ausschuß begann, die "Werbetrommel zu rühren,
brachte, wie man angibt, eine Million zusammen,
und der Wettbewerb wurde eingeleitet, obwohl zum
Bau des Denkmals mindestens das Doppelte erforderlich
sein wird. Man rechnete eben damit, durch
den Wettbewerb einen „populären" Entwurf zu erhalten
, für dessen Ausführung die Taschen des
Volkes sich noch einmal öffnen würden. Damit beging
man den zweiten Fehler, denn es stand keineswegs
fest, ob ein künstlerisch hochstehender Entwurf
, wie er zweifellos vom Preisgericht nur präsentiert
werden konnte, zugleich auch Eigenschaften
an sich haben würde, die ihn sofort populär machen
mußten. Hätte man die Lehren z. B. des Wettbewerbes
um das Hamburger Bismarckdenkmal zu
Rate gezogen, so hätte man sich erinnert, daß gerade
die erwählten Vertreter der Volksmeinung sich
unter Zetermordiogeschrei gegen die Ausführung
des Ledererschen Roland gewehrt haben, und daß
dennoch gerade dieses Denkmal eins der populärsten
in Deutschland geworden ist. Das Geheimnis liegt
offen: man kann nicht beabsichtigt „populär" schaffen,
denn so entstehen nur teutonische Kindereien ä la
Werdandi; vielmehr wird, was die Mehrzahl der
vorausgeschrittenen Geister für schön befand, mit
größter Wahrscheinlichkeit später auch von dem
nachziehenden Gros des Volkes für schön befunden
werden. Dieses Einsetzen eines „populären" Entwurfes
in die „Propagandarechnung" hatte bittere
Konsequenzen, denn als sich die meisten Kritiker
(allerdings aus ästhetischen Gründen) gegen den
vom Preisgericht ausgezeichneten Hahnschen Entwurf
aussprachen und er damit „unpopulär" wurde,
da konnte der geschäftsführende Ausschuß ihn gar
nicht mehr wählen, denn er hätte für ihn — das
fehlende Geld vom Volke nicht mehr erhalten. Der
geschäftsführende Sekretär des Hauptausschusses
hat dies in der entscheidenden Sitzung des Kunstausschusses
, der sich eine solche materielle Beeinflussung
allerdings energisch verbat, klipp und klar
ausgesprochen! Schon vorher, gleich nach dem ersten
Spruch des Preisgerichtes, hatten Angehörige des
geschäftsführenden Ausschusses gegen ihn agitiert
und sich sogar taktlose Angriffe gegen die Preisrichter
in der Presse erlaubt. Und Exzellenz von
Rheinbaben hatte bei der Ausstellungseröffnung des
ersten Wettbewerbergebnisses gesagt, e r werde dafür
sorgen, daß nur ein populärer Entwurf zur Ausführung
käme. Dieses Indiewagschalewerfen der
„Volksseele" sollte sogar noch viel größeren Umfang
annehmen, wenn es nach dem geschäftsführenden
Ausschuß gegangen wäre, und nur dem energischen
Auftreten des Herrn Professors Max Schmid
ist es zu danken, daß nicht, entgegen den Statuten,
eine „Volksabstimmung" entschieden hat.
Aber man kann auch ruhig eingestehen, daß auch
auf der Seite der Künstler einige Unrichtigkeiten
vorgekommen sind. Die Preisrichter hätten vor
Uebernahme des Preisrichteramtes resp. vor der
Unterzeichnung der Bedingungen sich durch eine
Ortsbesichtigung davon überzeugen müssen, daß
dem Denkmalsplatz und seinen Erfordernissen in
den Bedingungen genügend Rechnung getragen
wurde. Diese Unterlassungen haben die schwersten
Folgen gehabt. Denn während die Wettbewerbsbestimmungen
ein monumentales, weithin sichtbares
und die Umgebung beherrschendes Denkmal
verlangten, kamen die Preisrichter, die diese Bedingungen
alle unterzeichnet hatten, erst am Tage
vor ihren Beratungen, bei ihrer ersten gemeinsamen
Ortsbesichtigung zu der Ueberzeugung, daß
die Dimensionen der dort noch stehenden nur zwölf
Meter hohen Schutzhütte den Dimensionen des
zu errichtenden Denkmals entsprechen würden.
Einer der Preisrichter gestattete sich noch den
Scherz, es sei eigentlich schade, daß man diese
Schutzhütte nicht unter die preiszukrönenden Entwürfe
mit aufnehmen könnte. Als die Preisrichter
nun ihre Sichtungsarbeit begannen, da schieden sie
prinzipell diejenigen aus, die auch im Maßstab
den vorgenannten Bedingungen zu entsprechen gesucht
hatten. Nun ergaben sich hieraus aber sofort
die bekannten Konflikte innerhalb des Preisgerichtes
, denn vier der Preisrichter, die an der
Auffassung, wie sie durch die Bedingungen ausgedrückt
war, aus Ueberzeugung und Prinzip festhielten
, setzten ihren ganzen Einfluß ein, um wenigstens
den besten der räumlich ausgedehnten und
architektonischen Entwürfe zu retten und in die
engere Wahl zu bringen; es war, wie sich später
herausstellte, der Kreissche, und über keinen unter
allen Entwürfen ist so viel beraten und gekämpft
worden, wie über ihn.
Der zweite Fehler des Preisgerichtes und besonders
seines Vorsitzenden war es, sich die Bedingungen
des Wettbewerbes und ihre Tragweite
nicht genügend klargemacht zu haben. Es ist in
§ 8, Abs. 4 der gedruckten Bedingungen ausdrücklich
auf eine Instruktion für die Preisrichter, die
auch von ihnen begutachtet worden ist, verwiesen.
Diese Instruktion ist in einer Sitzung des Kunstausschusses
, in Gegenwart der Herren Lichtwark
und Rathenau im Wortlaut festgelegt worden. Sie
bestimmt, daß die Entscheidung über die Ausführung
sich in drei Instanzen entwickeln sollte. Erste Instanz
: das Preisgericht, das die Preise verteilt und
damit die künstlerisch wertvollsten Entwürfe heraushebt
; zweite Instanz: das durch Künstler und Kunstverständige
verstärkte Preisgericht als „Kunstausschuß
", der Entwürfe zur Ausführung empfiehlt;
dritte Instanz: dieser durch Laien verstärkte Kunstausschuß
als Entscheidungsausschuß, der über die
Ausführung entscheidet. Die stufenweise Abnahme
der Maßgeblichkeit des Preisgerichtes war, leider
und wohl nur notgedrungen, aber er war kontraktlich
festgelegt worden. Als die Instruktion nun zur
Anwendung kam, entstand Streit, weil einige Preisrichter
die Gültigkeit in Frage zogen. Sie ist aber
unbestreitbar, denn ich habe mich überzeugt, daß
sie rechtsgültig gemacht, das heißt allen Preisrichtern
und Ersatzleuten zur Begutachtung vorgelegt worden
ist. Es haben sie handschriftlich glatt genehmigt
die Herren Treu, Hermann Hahn, von Heyl, von
Gebhardt, Kirdorf, Möhring, Koetschau, Clemen
und Lederer; Anmerkungen, die zum Teil verwertet
wurden, haben gemacht die Herren Fritz Schumacher
und Theodor Fischer; alle übrigen Herren
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