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ARCH. EMANUEL VON SEIDL-MÜNCHEN
TIERPARK HELLABRUNN: HAUPTEINGANG
MÜNCHENS TIERPARK HELLABRUNN
Der Mensch des zwanzigsten Jahrhunderts,
der Torpedos und Maschinengewehre
konstruiert und Luftschiffe mit Bomben ausrüstet
, rühmt sich trotz all dieser verbesserten
Mordwerkzeuge einer verbesserten Humanität.
Gewisse Dinge können wir heute nicht mehr
mitansehen; der Gedanke an sie empört uns.
Warum? Weil sie unmenschlich grausam, weil
sie barbarisch sind und der Kultur widersprechen
. Dennoch gab es Zeiten — und
sie liegen noch gar nicht lange hinter uns —
in denen unleugbar große Kulturfortschritte
gemacht wurden, obwohl das Gefühl der Humanität
ein anderes, weit gröberes war. Zeiten,
in denen die Folter als ein ganz selbstverständliches
Werk galt und die Geisteskranken wie
die Verbrecher und schlimmer noch behandelt
wurden. Ganz gewiß, für Barbareien dieser Art
hat sich das Empfinden verschärft, so sehr, daß
es spontan und unwillkürlich reagiert, wenn
es sich verletzt fühlt. Der Mensch hat über
den Menschen nachgedacht, hat besser von ihm
denken gelernt, und so sind wir — trotz allem
— in der Humanität vorwärts gekommen.
Dieses international erhöhte Bewußtsein an
Menschlichkeit aber versagte entweder, oder
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es regte sich ganz willkürlich, wenn das Tier
der Hilfe bedurfte. Das Gebot des Tierschutzes
ist alt, denn schon die Bibel sagt, daß der
Gerechte sich seines Viehes erbarmt. Immerhin
war dieses Erbarmen in der Wolle doch
sehr egoistisch gefärbt, solange der Mensch
wähnen durfte, im Mittelpunkt der Welt zu
stehen. Es erweiterte sich erst dann, als
man den Begriff der „Würde" auch auf das
Tier übertrug und den Adel der göttlichen
Schöpfung in allen Geschöpfen achten lernte.
Es ist der Ruhm der Völker germanischer ^
und slavischer Zunge, daß bei ihnen das
Gefühl der Menschlichkeit auch dem Tiere
gegenüber zuerst erwachte und seinen Niederschlag
sogar in Gesetzen fand. Gewissen
Tieren, vor allen natürlich den Haustieren,
war damit über ihren „nützlichen" oder „unnützlichen
" Daseinszweck hinaus ein Daseinsrecht
zugesprochen.
Sogar auf die wilden Tiere erstreckte sich
diese gesetzliche Fürsorge. Das Wild ist geschützt
durch Jagdgesetze, und nur das Raubtier
ist „Freiwild". Bis zum Wunsche der
Ausrottung aber versteigt sich die Jagdlust
des rechten Waidmannes auch dem Freiwild
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Dekorative Kunst. XVI. i. Oktober 1912
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