Augustinermuseum Freiburg i. Br., [ohne Signatur]
Die Kunst: Monatshefte für freie und angewandte Kunst
München, 38. Band.1918
Seite: 289
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ARCH. EDMUND MAY-KöNIGSBERG

JAGDHAUS HEIDEHOF: ROCKSEITE

verbinden". Man wird gerne zugeben, daß
sich mit der reinen Gliederung dieser May-
schen Schöpfung die Stimmung von etwas
Heiterem, Freiem, Losgelöstem verknüpft.
Wenn man sich in die Einzelheiten vertieft,
so sind die verschiedenen Formen und Größen
der Fenster, die Führung der Dachlinien, die
Durchbrechung durch die Giebel, der wieder
anders geführte Giebel des Leutehauses von
jener Gliederung, die die Stimmung erzeugt.
Die vorhandenen Baumbestände sind dekorativ
sehr glücklich benutzt. Und so liegt der
Sitz in der märkischen Landschaft: Im Hintergrunde
märkische Kiefernwaldungen, aus dem
flachen Land mit den grünen und gelben
Farben seiner Felder hebt sich in seinen
weichen, reinen, ländlichen Rhythmen in gelblichgrauem
Putz der Jagdsitz mit seinen rot
gedeckten Dächern, weißen Fenstern und blaßgrünen
Holzteilen. Und da zum Stil durchaus
die liebevolle Durcharbeitung aller Einzelteile
gehört, so sei bemerkt, daß jede Linie, jedes
einzelne Profil in der Mayschen Werkstatt,
bis zur Zeichnung in natürlicher Größe, durchgearbeitet
ist. Ein wie außerordentlich feines
Raumempfinden May hat, geht daraus hervor,
daß die oberen Fenster in ihren Abmessungen
ein wenig kleiner als die unteren sind; ein
Geheimnis, das in ihren besten Bauten die
italienische Renaissance kannte, das m. W. aber
erst von May wieder — und ich glaube unabhängig
von der Renaissance — erfaßt worden
ist. Daß der Garten die Fortsetzung der
Architektur des Hauses ist und mit seinen
Möbeln in Form und Farbe den Uebergang in
die freie Natur vorstellt, ist bei Edmund May
eine Selbstverständlichkeit.

Der „Luisenhof" ist ein ländliches Haushaltungsseminar
von recht beträchtlichen Abmessungen
. Die Aufgabe war, ein monumentales
Gebäude zu schaffen, das den Charakter
des Ländlichen nicht verleugnen sollte. Der
Zweck des Gebäudes war, eine große Anzahl
von Räumen verschiedener Zweckbestimmung
zu vereinigen, Wohnräume für die Lehrerinnen,
die jungen Damen und das Wirtschaftspersonal,
Gesellschaftsräume, Unterrichtsräume und
Wirtschaftsräume; unter diesen eine voll-

Dekoratire Kunst. XXI. 10. Juli 1918

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