Augustinermuseum Freiburg i. Br., [ohne Signatur]
Die Kunst: Monatshefte für freie und angewandte Kunst
München, 39. Band.1919
Seite: 52
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EDUARD VON GEBHARDT BILDNIS VON FRAU PIEPER (1874)

DAS ANGEBLICHE NEUE AUKTIONSGESETZ

Vor kurzem wurde in den Zeitungen der Entwurf
einer Auktionsverordnung bekanntgegeben
, der in Preußen ausgearbeitet und dem Bundesrat
vorgelegt sein soll. Bei dem Interesse, das
die Auktionen der letzten beiden Kriegsjahre in
weitesten Kreisen hervorgerufen haben, ist es
begreiflich, daß auch dieser Entwurf, der manchen
dabei hervorgetretenen Übelständen abhelfen
soll, lebhaft diskutiert wird. Zunächst meist
in abfälliger Weise, wie es ja zu gehen pflegt,
wenn schwere Mängel, aus denen manche Leute
große Vorteile gezogen haben, beseitigt werden
sollen. Daß aber von anderer Seite ein energisches
Vorgehen ebenso lebhaft begrüßt wird, kann
nach der allgemeinen Entrüstung über diese Auktionen
, wie sie sich in den Aussprüchen und Beschlüssen
des Reichstags und des Preußischen Abgeordnetenhauses
Luft machte, gar nicht zweifelhaft
sein. Mir scheint nur, daß die Vorschläge
nicht weit genug gehen. Die Angriffe dagegen

gehen von der irrtümlichen Voraussetzung aus,
daß es sich hier um etwas ganz Neues handele.
Das ist durchaus nicht der Fall: Preußen und
die meisten anderen Bundesstaaten haben bereits
seit 1903 (soviel ich mich erinnere) eine allgemeine
Auktionsordnung, die ganz ähnliche Bestimmungen
aufweist, wie der neue Entwurf, der
— so scheint's — nur die alte Verordnung wieder
in Erinnerung bringen und ergänzen will, wohl
ausdrücklich für Kunstauktionen. Wie der Entwurf
entstanden ist, weiß ich nicht anzugeben,
da die Kunstverwaltung in Preußen bisher nicht
damit befaßt ist; er befindet sich also wohl im
Stadium der ersten Vorbereitung durch die Polizei
, der in Preußen das gesamte Auktionswesen
untersteht. Dadurch, daß dieser aber ein Sachverständiger
für Kunstauktionen fehlte, und
weil die Gerichte die Bestimmung der alten Verordnung
, daß der Versteigerer nicht zugleich
Kunsthändler sein dürfe, anders auffaßte als der

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