http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/die_kunst_41_1920/0086
Verheerungen fort und das in unverhältnismäßig
stärkerem Maße bei modernen Bildern, als bei
älteren und alten.
Sicherlich haben unsere Gemälde heute mehr
und gefährlichere Feinde, als sie jene vor 100 Jahren
hatten. Die Industrie und der Hausbrand mit
Steinkohlen vergiften die Luft mit Schwefelwasserstoff
, schweflicher Säure und Schwefelsäure
, aber entsprechend den größeren Gefahren
hat sich auch die Wachsamkeit verdoppelt und
sind die Abwehrmaßnahmen vervollkommnet
worden.
Der Grund des Verderbens neuerer Gemälde
liegt also nicht bei den äußeren Feinden, sondern
den inneren Fehlern, die jene Gemälde gleichsam
als Geburtsfehler von ihren Erzeugern mitbekommen
. Wollen wir wieder gesunde Bilder
haben, so muß wieder ein gesunder Grund geschaffen
werden und Sachedes Staates ist es, der
Verelendung des Handwerks entgegenzutreten.
Hierauf hinzuweisen ist Pflicht der für den
Staatsbesitz an Kunstwerken verantwortlichen
Stellen, die heute nicht einmal in allen Fällen
imstande sind, Maßregeln zu ergreifen, um
drohender Zerstörung von Malerwerken Einhalt
zu gebieten, weil sie die Fehlerquelle nicht
kennen, nicht wissen, wie das Gemälde aufgebaut
ist, auf welchem Grund, mit welchen Farben,
welchem Bindemittel und Malmittel es gemalt,
wann und mit welchem Firniß es gefirnißt
worden ist.
Alle diese Punkte sind aber von der größten
Bedeutung für die Dauerhaftigkeit der Malerei;
die Fehler, die hierbei gemacht werden, wiegen
schwerer als die Einflüsse, welche die Zeit auf
den Zustand der Bilder ausüben kann.
Der Staat hat die Möglichkeit auf die Gesundung
der verfahrenen handwerklichen Zustände
einzuwirken und er hat die Mittel in der Hand,
dieselbe durchzuführen. In den von ihm erworbenen
Gemälden lebender Meister steht ihm
ein ausgezeichnetes Beobachtungsmaterial zur
Verfügung, an dem sich das Verhalten und die
Entwicklung der Malstoffe und der Malverfahren
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