http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/die_kunst_42_1920/0156
ANNA KESSLER-PLAUEN I.V.
SPITZENKRAGEN (FREIE NETZSPITZE)
Zum Musterschutz angemeldet
werk- und Holzbauten. Es müssen nur unter
allen Umständen die besonderen Eigenarten der
Technik auch in der architektonischen Ausbildung
zur Geltung kommen. Das gilt auch von
jenen Systemen, die wie z. B. die Ibus-Sperr-
holzbauten Holzplatten unmittelbar als Außenwandbekleidungen
verwenden und bei denen
dann zur Deckung der Fugen Leisten aufgenagelt
werden. Auch hier wird eben das
Wesen der Technik in der künstlerischen Gestaltung
Ausdruck gewinnen müssen.
Ob die Ersatzbauweisen und -Baustoffe die
altbewährten, vor allem Ziegel und Werkstein,
wirklich ersetzen werden, oder ob sie nur als
Notbehelf für die gegenwärtige Zeit des Kohlen-
und Wohnungsmangels gelten dürfen, wird die
Zukunft zeigen. Solange sie Verwendung finden
, muß jedenfalls verlangt werden, daß sie
ihrem Wesen nach künstlerisch ausgebildet,
daß die Bauten aus ihnen den ihnen charakteristischen
Techniken entsprechend architektonisch
gestaltet werden. Vielleicht werden die
einen oder die anderen über ihr augenblickliches
Ersatzdasein hinaus zu vollwertigen Baustoffen
werden und sich dauernd halten. Dann
wird man umsomehr von ihren Erfindern, Herstellern
und Anwendern fordern müssen, daß
sie außer rein technischen und wirtschaftlichen
Bedingungen auch die künstlerischen erfüllen,
um auf die Weiterentwicklung unserer Baukunst
Einfluß zu gewinnen.
Dr.-Ing. Alfred Wiener
I2Q
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