Augustinermuseum Freiburg i. Br., [ohne Signatur]
Die Kunst: Monatshefte für freie und angewandte Kunst
München, 42. Band.1920
Seite: 307
(PDF, 108 MB)
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voll „gestellt"), indes die Sitzmöbel so gestaltet
und berechnet sind, daß man sie jederzeit frei
verschieben kann. Und naturgemäß ist diese
Herrschaft über den Raum, für die gerade der
Architekt die glücklichsten Voraussetzungen
mitbringt, dort am vollsten erreicht, wo der ein
Zimmer Anordnende, wie es ja bei dem heutigen
Innenarchitekten der Fall ist, auch der verantwortliche
Urheber aller neu erzeugten Möbelstücke
ist, die in „seinem" Räume stehen.

Allerdings: nicht ein jeder, der die heute üblichen
Architekturprüfungen bestanden hat, hat
auch schon das Zeug zum dekorativen Künstler.
Dazu gehört (wenn dort auch Architektur und
Handwerk prinzipiell auseinandergehalten werden
) auf alle Fälle die Absolvierung der gerade
von Birkenholz in seiner lesenswerten „Antwort"
auf die Flugschrift des Münchener Bundes geforderten
stufen weisen Ausbildung des Lernenden

in einem „auf hoher Stufe stehenden Baubetrieb".
Mag immerhin das Bauhandwerk und das der
Innenarchitektur zugrundeliegende Qualitätsgewerbe
zweierlei Ding sein : wer Sinn für den
Innenraum und sein Material von Haus aus
mitbringt, wird bereits aus der Kenntnis des
architektonischen Handwerkszeugs die Grundlage
für ein praktisches Wirken als Innenarchitekt
schöpfen können. Und andre kommen ja
nicht in Frage. Das ist aber Zukunftsmusik.
Die heute Schaffenden mußten sich selbst mühsam
den Weg vom Außenbau zur Innendekoration
bahnen. Freilich : gerade dieses persönlich
Erarbeitete hat eine eigene organische
Kraft, wie wir sie denn auch in Peter Birkenholz
' Schaffen, nicht zum mindesten in seinen
neuen innenarchitektonischen Arbeiten, deutlich
herausfühlen können.

Dr. Franz Arens

ARCH. P. BIRKENHOLZ

GESCHIRRSCHRANK IN NUSZBAUM

307

42«


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