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reichen Haushalt handelt, für diese beiden Bedürfnisse
muß gesorgt sein. Im kleinsten Hause
ist das Familienwohnzimmer auch gleichzeitig
das Eßzimmer. Hier haben wir das uralte Familienzimmer
vor uns, wie es überall in der
bäuerlichen Bevölkerung noch heute angetroffen
wird. Im sogenannten Arbeiterhaus wird meistens
mit den beiden Bedürfnissen noch ein weiterer
Zweck im selben Räume erfüllt: das gemeinschaftliche
Wohn- und Eßzimmer ist der Raum,
der gleichzeitig auch zum Bereiten des Essens
dient. Eine solche weitgehende Vereinigung
verschiedener Wohnzwecke im selben Räume
ist indessen nur dann angängig, wenn die Hausfrau
keine Haushalthilfe mehr hat, sondern alle
ihre Koch- und Reinigungsarbeiten selbst verrichtet
. Sobald auch nur ein Dienstbote gehalten
wird, verbietet sich die Wohnküche. Das Haus
mit Wohnküche liegt also außerhalb des Bereiches
des Bürgers, der wohl auch in den kleinsten
Verhältnissen einen Dienstboten halten
wird. Dagegen ist es sehr wohl angängig, im
kleinen Bürgerhause, wenn wirklich bis zum
äußersten gespart werden soll, das gemeinschaftliche
Wohn- und Eßzimmer wieder aufzunehmen.
In den Fällen, in denen der Hausherr im
Hause arbeitet, tritt dann noch ein Herrenzimmer
hinzu. Dieses muß je nach dem Beruf
des Hausherrn klein oder groß sein. Wer
zu Haus nur seine Rechnungen einzuordnen,
wer nur hier und da einen Brief zu schreiben,
einen Schriftsatz aufzustellen hat, kann mit
einem ganz kleinen Zimmerchen vorliebnehmen.
Es ist gewissermaßen nur eine Ecke nötig, in
die er sich ungestört zurückziehen kann, und
wo er seine Papiere verschlossen hält. Dagegen
braucht jeder geistige Arbeiter unbedingt ein
geräumiges Zimmer zu seinem eigenen Bedarf.
Schon die dem Deutschen so lieb gewordenen
(Den Schluß des Aufsatzes s. S. 116)
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NICHT VERLOREN f
SONDERN
VORAUS GEGANGEN $
E. v. SEIDL (f) UND JUL.
SEIDLER-MÜNCHEN o
GEDÄCHTNIS STÄTTE DER FAMILIE
VON NEUSCHOTZ. NISCHE MIT VASE
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