Augustinermuseum Freiburg i. Br., [ohne Signatur]
Die Kunst: Monatshefte für freie und angewandte Kunst
München, 48. Band.1923
Seite: 151
(PDF, 54 MB)
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Varia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/die_kunst_48_1923/0179
DIE ARCHITEKTONISCHE GESTALTUNG DES INNEREN
FESTUNGSRAYONS DER STADT KÖLN

Die Ausschnitte aus der Planung einer neuen
Großstadtzone, die hier von uns in den Abbildungen
vom inneren Rayon der ehemaligen
Festungsstadt Köln gezeigt werden, sind das
Ergebnis eines ganz besonderen städtebaulich-
bodenpolitischen Experimentes.

Für dieses Rayongebiet, das sich als ringförmige
Lücke mitten durch die Häusermassen
der linksrheinischen Stadt zieht, gab es bereits
vor dem Kriege einen Bebauungsplan. Bei
seiner Aufstellung war es nicht gelungen, irgendwelche
zusammenhängende Grünanlagen
für die Bedürfnisse der Tausende von Gartenlosen
herauszuholen, die Köln besitzt. Die
letzte Gelegenheit, um eine gerade für diese
in ihrem Festungspanzer grünlos erstickende
Stadt sozial und hygienisch gleich notwendige
Reform durchzuführen, drohte verloren zu gehen
. Da gelang es dem Oberbürgermeister
Dr. Adenauer 1918 ein Sondergesetz für dieses
Gebiet zu erwirken, das ausgehend von der
Befugnis, den in zahllosen Händen verzettelten
Grundbesitz nach dem Bedürfnis einer neuen
Planung beliebig umzulegen, der Stadt das
Recht gab, 5o°/o des privaten Bodens für öffentliche
Zwecke in Anspruch zu nehmen. Auf
dieser Grundlage entstand der hier vorgeführte
Plan (Abb. S. 152). Wenn er in 7x/2km Länge eine
ununterbrochene Kette von sozialen Zwecken
dienstbaren grünen Wohnräumen zeigt, Sportplätze
, Spielrasen, Kinderplätze, Musterpachtgärten
, Volkswiesen, die noch bereichert werden
durch die Umgestaltung eines früheren Forts und
eines herrlichen alten Friedhofs, so ist es nicht die
grenzenlose Freigebigkeit einer optimistischen
Stadt, die sich darin ausspricht, sondern es ist das
Ergebnis dieses Gesetzes. Nun liegt es aber nicht
etwa so, daß der Gestalter einfach zugreifen darf,
um seinen Phantasien aus dem Vollen Genüge
zu tun, im Gegenteil er muß sich jeden Fußbreit
dieses bodenpolitischen Ergebnisses selbst erobern
. Das Gesetz eröffnet ihm nur die Gelegenheit
dazu, es liefert durchaus nicht etwa
die Rechte des Grundbesitzes an die Allgemeinheit
aus, sondern verlangt den vor einer
unparteiischen staatlichen Kommission erbrachten
Beweis, daß es gelungen ist, durch die
Kunst städtebaulichen Gestaltens jedem einzelnen
Besitzer trotz der Verkleinerung
seiner Besitzfläche den gleichen Wert
zu schaffen, den er früher besessen.

In dieser Bestimmung liegt der Zwang beschlossen
, der dem Gestalter bestimmte Grenzen
setzt für wohnungspolitischen Idealismus.
Er muß scharfsinnig rechnen, um durch die
wirtschaftliche Anordnung seiner Straßen, den
praktischen Zuschnitt seiner mit weitgehenden
baulichen Reformbestimmungen belasteten
Blöcke und die Bemessung der natürlich möglichst
eingeschränkten Bauhöhe, das Ziel zu
erreichen, das ihm erst die Pforten zu seinen
freiräumigen Absichten eröffnet. In dieser Bestimmung
und der daraus sich entwickelnden
Arbeit liegt aber zugleich der grundsätzliche
Wert des vorliegenden Problems. An städtebaulichen
Projekten beginnt erst das eigentliche
Interesse, wenn ihre Reize wirtschaftlichen
Zwängen abgewonnen sind. Nicht daß
die Stadt Köln diese neue Zone in diesem
Stil ausbilden will, ist das Wesentliche, sondern,
daß sie dies erreichen kann ohne wirtschaftliche
Opfer auf beiden Seiten, nur durch die
Methode der städtebaulichen Behandlung.

Es ist unmöglich von der Art, wie diese
Methode zu Werke ging, in diesem Rahmen
Rechenschaft zu geben. Sie führte dazu, das
ganze 365 ha große Gebiet zu parzellieren und
die Bebaubarkeit jeder einzelnen Parzelle durch
eine architektonische Projektierung zu erweisen
, als ob man sie selber bebauen sollte. Nur
dadurch war es möglich, die Erfüllung der
Forderung des Gesetzes zu beweisen und die
Grenzen der zahllosen neuen Besitze fluchtlinienmäßig
neu festzulegen. Daraus entstand
das Modell, von dem hier einzelne Ausschnitte
gezeigt werden (Abb. S. 153—157). Noch ehe
eine Mauer seiner Architekturen sichtbar geworden
ist, ist sein Geist und seine Absicht
durch die trockene Arbeit neuer Grundbuchblätter
für dieses ganze Riesengebiet einer neuen
Stadt festgelegt.

Eine wesentliche Rolle spielte bei dieser
ganzen Arbeit die Rücksicht auf die öffentlichen
Gebäude. Abgesehen von den 16 Schulen
und 9 Kirchen, die naturgemäß in dies
Gebiet fallen, mußte das Bedürfnis der Stadt
nach öffentlichen Bauten für viele Jahrzehnte
hinaus hier berücksichtigt werden. Alle diese
Bauten mußten im Rahmen ihrer Umgebung
durchprojektiert werden, um bei der Umlegung
den öffentlichen Grundbesitz so ausgewiesen
zu bekommen, daß die künftigen Bauplätze

151


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/die_kunst_48_1923/0179