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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/fickler1856/0021
seine Bedrängniss im Kampfe mit unruhigen Grossen
gouöthigt worden, nicht nur jenes Lehensverhä'Itniss
anzuerkennen, sondern auch den Kaiser Heinrich II
zum Erben einzusezen.

Nach Heinrichs Tode aber glaubte er sich lezterer
Verpflichtung ledig und gedachte sein Erbe Odo von
Champagne, dem Gemahl seiner altern Schwester,
zuzuwenden.

Der neue König Konrad aber behauptete , jenes
Verniäehlniss sei nicht der Person seines Vorgängers,
sondern dem Reiche gewidmet, an welches ohnedies
Burgund als erledigtes Lehen zurückfallen müsse.

Wollte man aber die weibliche Erbfolge gellend
machen, so war Konrad seihst gewissermassen erbberechtigt
.

Denn seine Gallin Gisela war die Tochter Ger-
berga s, der jungern Schwester König Rudolfs III.

Diesen Fall der Erbfolge aber angenommen, war
ein noch näherer Erbe vorhanden in seinem Stiefsohne,
dein Herzoge Ernst II von Aleiuannien.

'Schon bevor daher 1027 durch die Vermittlung
Gisela's König Rudolf III bewogen wurde, die Etb-
folge Konrad's des Saliers und seines Sohnes Heinrich III
anzuerkennen, war auf dem Reichstage zu Augsburg,
oder kurz nachher Herzog Ernst hart an seinen Stiefvater
gerathen. i8}


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