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zu
Auch als sein Schwager Adalbero von Kärnten
im Jahr 1035 von Kaiser Konrad entsezt wurde,
konnten Bcrhtolds Ansprüche an dieses Herzogthum
nicht sogleich berücksichtigt werden.
Denn noch lebte Konrad von Worms, der Sohn
jenes Konrad, welcher vor Adalbero das Herzoglhum
Kärnten verwaltet hatte, und dieser trat jezt endlich
in die so lange ihm vorenthaltene Würde ein.
Freilich nur in die Würde, denn dass er die
herzogliche Gewalt in Kärnten ausgeübt lullte, davon
ist in den Urkunden keine Spur vorhanden.
Es konnte auch nicht wohl sein, denn gleich nach
seiner Ernennung musste er den Kaiser nach Italien
begleiten und bald nach seiner Rückkehr starb er
im Jahre 1039, dem nemlichen, in welchem auch
Kaiser Konrad aus diesem Leben schied.
Aber auch nach dem Tode des Herzogs Konrad
und obgleich der Sohn des entsezten Adalbero seine
Ansprüche für jezt durehzusezen nicht wagte, scheiterte
der Wunsch Berhtolds, wenigstens das Herzoglhum
Kärnten zu erhalten, an dem beharrlichen
1 Streben des Salischen Kaiserhauses, die herzogliche
Gewalt über die Mehrzahl der deutschen Volksslsimme
an sich zu reissen.
Schon 1027 hatte Kaiser Konrad das erledigte
Herzoglhum Baiern seinem Sohne Heinrich übertragen,
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