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ins Leben g-etretene Grundsaz seiner Erblichkeit
thatsäehlieh aufgehoben wurde.
Obgleich mm allerdings der offene Kampf erst
unter Heinrich IV. ausbrach, so brachte die Stimmung
der Fürsten doch schon Heinrich HL dahin, sich der
Verwaltung der einzelnen Volkherzoglhümer zu begeben
, da ihm ohnedies der Ausweg fehlte, dieselben
an jüngere Brüder, oder sonst nahe Verwandte abtreten
zu können.
Baiern war das erste, welches an die Reihe kam.
Es wurde im Jahre 1040 an den Grafen Heinrich
von Luxemburg vergeben, mit Uebergehung des
Markgrafen Otto von Schweinfurt, dessen Erbansprüche
wir oben auseinander gesezt haben.
Welches die erblichen Ansprüche des Grafen von
Luxemburg gewesen seien, vermögen wir nicht mit
Bestimmtheit anzugeben; wahrscheinlich beruhten sie
auf einer Heurathverbindung seines Vaters mit einer
Tochter des im Jahre 978 des Herzogthums Kärnten
enlsezteu Herzogs Heinrich, eines Enkels Arnulfs des
Bösen, der bis zum Jahre 937 das Herzogthum
Baiera verwaltet hatte.
Schwager dieses Luxemburgers mochte der um
1037 verstorbene Weif IL von Altdorf gewesen sein,
von dessen Gemahlin Irmingard ausdrücklich die
Herkunft \tm dem Schlosse Glizberg, oder Gleiberg
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